Die Nutzung der NFT-Technologie für den Schutz geistigen Eigentums

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veröffentlicht am 5. April 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten
Non-Fungible Tokens (NFT) sind ein neues Konzept in der Welt der Digitaltechnologie und haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Nachdem NFT zunächst einige Beachtung im digitalen Kunst- und Kulturbereich fanden, beinhaltet ihre Nutzung auch Vorteile für den Handel und den Schutz von Werken und Gütern im analogen Markt. Insbesondere im Bereich des geistigen Eigentums ergeben sich viel­fältige Möglichkeiten, aber auch noch nicht geklärte Fragen und Risiken.

 

NFT im Kunst- und Kulturbereich

NFT sind im Wesentlichen ein digitaler „Echtheitsnachweis" für ein Kunstwerk oder Objekt. Digitale Kunst konnte im Gegensatz zur analogen Kunst bisher oftmals ohne weitere Qualitätsverluste kopiert werden. NFT sind nicht austauschbar, was bedeutet, dass jeder NFT ein einzigartiges digitales Kunstwerk oder Objekt reprä­sentiert. Das unterscheidet sie von Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, die fungibel – also unterein­ander austauschbar – sind. NFT-Kunstwerke können digitale Kunst, Musik, Videos oder sogar Tweets sein, die als digitales Kunstwerk erstellt und dann als NFT verkauft und gehandelt werden. Diese Art von Kunst hat als „NFT Collectibles“ in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit und hohe Preise auf Auktionsplattformen wie Christie's und Sotheby's erzielt.
 
Die wesentlichen Vorteile von NFT für Kreativschaffende sind daher die Möglichkeiten:

  • die Authentizität und Einzigartigkeit eines Werkes zu bestätigen,
  • die Kontrolle über das Werk zu behalten und nicht zuletzt
  • die Monetarisierung des digitalen künstlerischen Schaffens.

 

NFT im Bereich des Markenschutzes

In der nahezu weltweit angewandten Nizza-Klassifizierung werden die Waren und Dienstleistungen aufgelistet, für die eine Marke als Schutz bei den Markenämtern eingetragen werden kann. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat seit einer Entscheidung 2022 auch virtuelle Güter und explizit NFT in die Nizza-Klassifizierung aufgenommen.
 
Unternehmen oder Personen, die ihren Firmennamen oder auch einzelne Produktbezeichnungen als geschützte Marke registrieren lassen, sollten daher im Auge behalten, ob sie die Warengruppe NFT ebenfalls aufnehmen. Auch wenn das Geschäftsfeld des eigenen Unternehmens noch keine Nutzung der NFT-Technologie beinhaltet, so räumt die Benutzungsschonfrist nach Eintragung der Marke eine Zeitspanne – im deutschen Markenrecht fünf Jahre – bis zur Aufnahme von Aktivitäten in dem geschützten Segment ein. Nachdem bereits eingetragene Waren und Dienstleistungen nicht mehr erweitert, dafür aber nachträglich limitiert werden können, ist daher gerade auch die Analyse der perspektivischen Ausrichtung bei der Etablierung einer neuen Marke von einiger Bedeutung.

 

NFT im Metaverse

Unter Metaverse versteht die Digitalbranche eine Welt, in der physische Realität mit erweiterter (Augmented reality, AR) und Virtueller Realität (VR) in einer Cyberwelt verschmelzen. Der zentrale und innovative Vorteil des Metaverse ist, sich von jedem Ort auf der Welt miteinander vernetzen sowie Szenarien „digital“ durchspielen zu können. Praktisch vorgestellt, sitzt der User oder die Userin mit einer AR- oder einer VR-Brille am jeweiligen Standort und betritt eine digitale Welt, die vor den Augen über die Brille eingespielt wird. Somit können Unter­neh­men, Privatpersonen und Kanzleien weltweit Besprechungen abhalten und auch kurzfristig Beratungsge­spräche durchführen, ohne dass weitere Reisekosten entstehen. Industrieunternehmen können Produktions­prozesse mit virtuellen Bestandteilen ohne Rücksicht auf Lieferengpässe durchspielen, Produktionsunterneh­men und Kreativschaffenden erschließen sich neue Märkte in Form von digitalen Gütern. Die Digitalbranche rechnet mit einem Markt für virtuelle Grundstücke, für digitale Kunst, digitale Statussymbole und digitalen Veranstaltungen wie Konzertbesuchen. Das führt dazu, dass ebenso wie in der analogen Welt, die Rechte der Inhaberinnen und Inhabern von gewerblichen Schutzrechten verletzt werden können. Wichtige Bestandteile in dieser Welt sind daher neben digitalen Währungen wie Bitcoin und Ethereum, auch NFT, denn so können digitale Güter – wie zum Beispiel ein digitaler Sneaker, aber auch Eintrittskarten für Konzerte – im Metaverse vor Nachahmung geschützt werden.

 

NFT zum Schutz analoger Güter

NFT bieten auch im traditionellen, analogen Bereich neue Möglichkeiten zum Schutz hochwertiger Waren und Güter. NFT authentifizieren analoge Kunstwerke, Sammlerstücke, Schmuckstücke oder andere wertvolle Güter, indem sie eine eindeutige digitale Signatur bereitstellen. Als digitale Eigentumsurkunden dienen NFT dazu, das Eigentum eines analogen Objekts zu bestätigen, wodurch Übertragungen erleichtert werden können. NFT doku­mentieren den Eigentumsverlauf eines analogen Objekts, was in Zukunft die Nachvollziehbarkeit der Prove­nienz – also die Verkaufs- und Besitzgeschichte eines Kunstwerks, aber auch von hochwertigen Gütern – ver­ein­fachen wird. Ein Objekt, das mit einem NFT ausgestattet ist, erleichtert auch forensische Ermittlungen: Gestohlene Objekte werden leichter verfolgt und identifiziert. Authentifizierte Werke tragen dazu bei, Fälschun­gen oder Betrug zu vermeiden. Sammlerstücke und hochwertige Güter, die mit einem NFT ausgestattet sind, der die Herkunft und die Authentizität bestätigt, erzielen als zusätzliches, interessantes Feature eines Objekts oder Werks im Sammlerbereich hohe Preise.


Fragen und Risiken bei der Nutzung von NFT

Da es sich bei NFT nicht um Sachen handelt, können die Regeln des Kaufvertragsrechts nach § 433 BGB keine direkte Anwendung finden. Diskutiert wird, ob ein Erwerb von sonstigen Gegenständen, also ein Rechtskauf oder beim Erwerb eines NFT durch Kryptowährung ein Tauschgeschäft vorliegt. Auch die Möglichkeit der Anwen­dung des § 413 BGB bei der Verknüpfung mit Sammlerobjekten wird noch erörtert.
 
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft zurzeit noch, wie die NFT-Technologie aufsichtsrechtlich einzuordnen ist. Nachdem Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum bereits als Finanz­instrumente in das Kreditwesengesetz (§ 1 Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG) aufgenommen wurden, fehlt es bei NFT meist an weitergehenden vermögensmäßigen Rechten und bei Token mit jeweils individuellem Inhalt an der erforderlichen Standardisierung. Die BaFin stellt daher bei ihrer Prüfung noch auf den jeweiligen Einzelfall ab.
 
Bei der Erstellung eines NFT („Minting“) werden Inhaber, Ersteller und oft eine Ziel-URL zu einem digitalen Kunstwerk vermerkt, die wiederum in der Blockchain gespeichert werden. Werden allerdings die Informationen unter der Ziel-URL gelöscht, ist das NFT wertlos. Auch ist es möglich, inhaltsgleiche NFT zu erstellen, die auf den denselben Link verweisen.
 
Bei der Schaffung digitaler Kunst durch den schöpferischen Prozess eines Menschen ist die Qualifizierung eines NFT-Collectibles als urheberechtlich geschütztes Werk in der Regel unproblematisch. Weitere Fragen können sich bei der Vertragsgestaltung für die Einräumung von Nutzungsrechten in Form von Lizenzen ergeben. Beim Erwerb eines urheberrechtlich geschützten analogen Werkes geht zumindest das Ausstellungsrecht über. Präsentiert ein Sammler das erworbene digitale Werk, ist eine sehr präzise rechtliche Abgrenzung erforderlich, ob es sich nicht doch um eine Vervielfältigung handelt – das Recht zur Vervielfältigung muss aber wiederum eigens eingeräumt werden.
 
Digitale Werke wiederum, die keine eigene neue Leistung darstellen, sondern analoge Werke reproduzieren, geraten in Konflikt mit den Urhebern der analogen Werkoriginale.
 
Das ist nur ein Ausschnitt der Fragen, die Juristinnen und Juristen zum Thema NFT aktuell beschäftigen. Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber werden künftig Fragen zur Gestaltung und Auslegung von Verträgen mit NFT-Bezug sicher noch vertieft behandeln, gerade weil die neuen Digitaltechnologien eine erhebliche Rolle für moderne Geschäftsmodelle spielen.

 

Fazit

Zu den wichtigsten Vermögenswerten eines Unternehmens zählen das Knowhow und das geistige Eigentum, denn Nachahmungen von Waren und Gütern können nicht nur Umsatzeinbußen bedeuten, sondern beinhalten auch das Risiko der Rufausbeutung und des Imageschadens. Der Nutzen und die Risiken der NFT-Technologie zum Schutz digitaler und analoger Güter sollte präzise analysiert und abgewogen werden.

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