Vertragsübersicht Erneuerbare Energien-Kraftwerksbau Spanien

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​veröffentlicht am 21. November 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Bei der Entwicklung bis zum Betrieb sowie zum Verkauf von Solar- und Wind­kraft­werken gibt es zahlreiche Vertragswerke auszuarbeiten, zu strukturieren und zu verhandeln. Im Sinne eines Leitfadens sind für typische Verträge für spanische Kraft­werke in den jeweiligen Realisierungsstufen finanzielle, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zu beachten.

 

   

1. Entwicklung von EE-Kraftwerken in Spanien

In der Entwicklungsphase vereinbart der Projektsponsor verschiedene Verträge mit Service Providern, Land­eigentümern sowie Netzbetreibern, um das Erneuerbare Energien-Projekt (EE-Projekt) aufzusetzen und bis zur Baureife zu entwickeln. Dabei wird auf erfahrene Projektentwicklungsunternehmen gesetzt, die im Namen des Sponsors bzw. der späteren Projektgesellschaft das EE-Projekt vorantreiben. Hierbei kommen zumeist folgende Verträge zum Einsatz:
  • DSA, Development Service Agreement
  • Land Lease Agreement
  • Connection Agreement

Sofern der ausgewählte Projektpartner nicht nur als Service Provider, sondern auch als Investor bzw. Sponsor des Projektes einbezogen werden soll, kann mit ihm eine separate Vereinbarung einzeln oder zusammen mit dem DSA geschlossen werden, ein Joint Venture Agreement.
 

2. Errichtung von EE-Kraftwerken in Spanien

In der Errichtungsphase vereinbart der Projektsponsor im Namen und auf Rechnung der Projektgesellschaft den kombinierten Planungs-, Einkaufs- und Bauvertrag mit dem Bauunternehmen; dies geschieht bevorzugt in der Modalität „Turnkey-Bauprojekt“, einem EPC-Agreement (Engineering, Procurement, Construction).
 
Gleichzeitig benötigt die Projektgesellschaft die Einrichtung eines betrieblichen Rechnungswesens. Die Einrichtung und kaufmännische Betreuung der Projektgesellschaft einschließlich der Erstellung laufenden Steuererklärungen sowie Jahresabschluss bereits während der Errichtungsphase erfordern einen entsprechen­den Servicevertrag mit einem Dienstleister, ein BPO-Agreement (Business Process Outsourcing).
 

3. Finanzierung von EE-Kraftwerken

Die Finanzierung eines EE-Projektes erfolgt in Spanien häufig im Rahmen einer sog. Projektfinanzierung, Project Finance Agreement/Facility Agreement.
 
Als Fremdkapitalgeber finden sich neben den spanischen überregionalen Banken auch zahlreiche europäische Finanzinstitute, die EE-Projektfinanzierungen in Spanien anbieten.
 
Die Ausgestaltung bzw. Parameter der Projektfinanzierung in Spanien gleichen grundsätzlich europäischen Bankenstandards bzgl. Projektqualität, Erfahrung, Garantien, Vertragsgestaltungen und Genehmigungslage.
Je nach Grad der Projektabsicherung (Non Recourse- bzw. Limited Recourse-Finanzierungen) besteht seitens des Fremdkapitalgebers der Bedarf nach „Eingriffsmöglichkeiten“ in die Planung, Errichtung und den Betrieb des EE-Projektes, ein Direct Agreement.
 
Im Rahmen der Planung von Projekten ist daher dem Fremdfinanzierer auf Wunsch die Möglichkeit eines Eingriffs in die Vertragsgestaltung mit Dritten zu geben, im Zweifelsfall sogar durch die Nachverhandlung bereits mit diesen geschlossener Verträge. Diese Eingriffsrechte reichen von bloßen Informationsrechten, über die Vornahme von Gestaltungsrechten (z.B. Kündigungen) bis hin zum Eintritt bzw. der Übernahme des Projektes durch den Fremdkapitalgeber als (alleiniger) Anteilsinhaber der Projektgesellschaft.
 

4. Betrieb von EE-Kraftwerken

In der Betriebsphase sind sowohl die Vermarktungsverträge wie auch die Serviceverträge zum operativen Betrieb einer Anlage relevant.
 
Während in der Vergangenheit EE-Projekte in vielen Länder, darunter auch Spanien, die Vergütung über staatlich garantierte Einspeisetarife und später über Versteigerungen erfolgte, sind aktuell in Spanien entweder Direktvermarktungen (Spotmarkt) oder kurz- oder langfristige Stromlieferverträge mit dem Erzeuger (SPV/IPP) marktüblich. In Zukunft sollen voraussichtlich spezielle Kapazitätsvereinbarungen sowie im Bereich von Offshore-Windanlagen sog. zweiseitige CfD (Contract for Differenz) Vermarktungen hinzukommen, bei dem der (staatliche) Abnehmer eine auskömmliche Vergütung über die Laufzeit garantiert.
 
Aktuell sind somit zwei Vertragstypen hervorzuheben, die für den Verkauf von Strom direkt von der SPV an den Abnehmer sowie für den Betrieb der Anlage benötigt werden:
  • PPA
  • O&M
 

5. Verkauf bzw. Übertragung von EE-Kraftwerken

Im Laufe der Planungs-, Errichtungs- und Betriebsphase von EE-Projekten kann jederzeit eine Übertragung des Projektes oder der Anlage an Dritte vorgenommen werden. In der Regel erfolgt eine solche Übertragung im Rahmen eines sog. Sharedeals durch den Ankauf der Gesellschaftsanteile an der SPV. Zuvor wird das Projekt bzw. die Anlage im Wege einer intensiven Prüfung (Due Diligence Prozess) untersucht und bewertet. Dieser Bewertung fließt sodann in den Anteilskaufvertrag sowie bei mehreren Anteilsinhabern in ein entsprechendes Shareholder-Agreement:
  • SPA, Share Purchase Agreement
  • SHA, Shareholder Agreement

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Dr. Jochen Beckmann

Abogado & Rechtsanwalt

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