Im Streikrecht klafft gewaltige Gesetzeslücke

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von Nadja Roß-Kirsch
 
Am vergangenen Freitag wurde die Klage der Deutschen Bahn AG gegen den 4-Tage-Streik der Lokführergewerkschaft GDL auch im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt abgewiesen. Einen erneuten Vergleichsvorschlag lehnte die GDL wie schon am Vortag vor dem Arbeitsgericht ab. Damit ist der Versuch der Bahn gescheitert, den Streik mittels einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden.
Mit dem Verfahren rücken die rechtlichen Möglichkeiten von Arbeitgebern, sich gegen unverhältnismäßige Streiks zu wehren, ins Rampenlicht. „Rechtlich gesehen waren die Chancen, den Streik zu unterbinden, sehr gering. Denn hier klafft eine gewaltige Gesetzeslücke”, schreibt die Arbeitsrechtsexpertin Nadja Roß-Kirsch von Rödl & Partner in Eschborn in einem Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung. „Konkrete gesetzliche Regelungen zur Rechtmäßigkeit von Streiks gibt es nicht. Dies hat fatale Folgen. Das durch die Tarifautonomie in Art. 9 Grundgesetz garantierte Streikrecht ist kaum auszuhebeln, solange der Streik nicht bereits die Friedenspflicht während der Geltungsdauer eines Tarifvertrages verletzt. Die Arbeitgeber beißen sich schon seit Jahren an dieser Rechtslücke die Zähne aus. Nur die Politik kann hier dauerhaft für mehr Rechtssicherheit sorgen.”
Auch die WirtschaftsWoche griff am 7.11.2014 die Kommentierung von Nadja Roß-Kirsch auf.
Seit Samstagabend rollen die Züge wieder. Ein Ende der Auseinandersetzung zwischen Deutsche Bahn AG und GDL ist aber noch nicht absehbar.

 

zuletzt aktualisiert am 10.11.2014

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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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