Umsatzsteuer China: Reform endlich geschafft

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Zuletzt aktualisiert am 1. Juni 2016

von Dr. Martin Seybold
 

​Wie vom chinesischen Premier Li Keqiang angekündigt, ist zum 1.5. diesen Jahres die Umsatzsteuerreform formal abgeschlossen worden. Am 24.3. haben das Finanzministerium und die Staatliche Steuerverwaltungsbehörde die Details zur Umsetzung durch das Rundschreiben Caishui [2016] No.36 erlassen.
 
Je nach Produkt oder Dienstleistung wurden in China bislang unterschiedliche Verkehrssteuern erhoben: Die Geschäftssteuer wurde an jedem Glied der Lieferkette auf den gesamten Bruttoumsatz erhoben, die Umsatzsteuer dagegen kann als Vorsteuer in Abzug gebracht werden, was für viele Unternehmen finanziell vorteilhaft ist.
 
Seit 2012 wurde schrittweise die Geschäftssteuer durch die Umsatzsteuer ersetzt. Seit dem 1.5.2016 ist nun auch in den verbliebenen 4 Branchen – Finanzleistungen, Immobilien, Bauleistungen und personalisierte Dienste – die Umsatzsteuer anzuwenden, und die Geschäftssteuer wurde damit komplett aus dem chinesischen Steuersystem entfernt. 
 
Das wirkt sich jedoch nicht nur auf die 4 genannten Branchen aus. Der oben genannte, sehr umfassende, Rundbrief ersetzt zum Teil bestehende Vorschriften, die im Rahmen der Umsatzsteuerreform erlassen wurden, und er enthält eine Reihe von Regelungen, die für sämtliche Branchen gelten.
 
Um nur einige Beispiele zu nennen: Die umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungskategorien  werden insgesamt detaillierter gefasst und neu definiert. So ist es möglich, dass auch wenn Steuerzahler ihre Geschäftstätigkeit nicht geändert haben, sie nun einer anderen Kategorie zugeordnet werden, welche eventuell sogar mit einem anderen Steuersatz besteuert wird. Weiterhin wird definiert, wann Transaktionen kein angemessener geschäftlicher Zweck zugrunde liegt und wie mit gemischten Transaktionen, die Leistungen bzw. Waren mit verschiedenen Steuersätzen zum Gegenstand haben, umzugehen ist.
 
Da der Abschluss der Reform sich auf den Geschäftsbetrieb vieler Unternehmen auswirkt, ist zu empfehlen, die genauen Konsequenzen möglichst bald zu überprüfen und zu bewerten.

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