Überarbeitung CSR-Richtlinie: Ausweitung Anwendungs­bereich und Prüfungspflicht für nichtfinanzielle Erklärung

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veröffentlicht am 22. April 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

​Kapitalmarkorientierte Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, sind seit 2017 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in Deutschland verpflichtet, den Lage­bericht bzw. Konzernlagebericht um eine nicht­finanzielle (Konzern-)Erklärung zu er­weitern oder einen gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht zu ver­öf­fent­lichen. Da sich die Berichtspraxis in den ersten Anwendungsjahren innerhalb der EU recht unterschiedlich entwickelt hat, wie der Verwendung unterschiedlicher Rahmen­werke und damit mangelnde Vergleichbarkeit der Berichte, hatte die EU-Kommission 2020 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie eingeleitet. Der Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie liegt nun seit dem 21. April 2021 vor.

 

  

  
  
Mit dem Entwurf der neuen CSR-Richtlinie soll die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung in der EU gestärkt und der Green Deal weiter vorangetrieben werden.

 

Folgende Punkte des Kommissionsentwurfs sind hervorzuheben:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle große Unternehmen, unabhängig davon ob kapitalmarktorientiert oder nicht
  • EU will inhaltliche Berichtspflichten in einem eigenen EU Standard bis Ende Oktober 2022 definieren
  • Nichtfinanzielle Erklärung muss künftig Teil des Lageberichts sein
  • Nichtfinanzielle Informationen sollen elektronisch, teilweise getaggt wie Finanzinformationen, veröffentlicht werden
  • Klarstellung der Verantwortlichkeit von Vorstand und Aufsichtsrat für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Prüfungspflicht für nichtfinanzielle Erklärung mit begrenzter Prüfungssicherheit
  • Anwendungszeitpunkt: Gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, d.h. für nichtfinanzielle Erklärungen des Geschäftsjahres 2023, die in 2024 veröffentlicht werden

 

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie bringt Dynamik in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Insbesondere durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs werden künftig auch viele Unternehmen außerhalb des Kapitalmarkts von den Anforderungen betroffen sein. Viele von diesen müssen die knappe Zeit bis zur verpflichtenden Anwendung nutzen um die notwendigen Schritte für eine prüfbare Nachhaltigkeits­berichterstattung einzuleiten. Dabei bleibt es spannend welche inhaltlichen Vorgaben der noch zu entwickelnde EU Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich bringt.

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Dr. Christian Maier

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

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