Themenspecial: Authorized OECD Approach (AOA)

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Gewinnermittlung und -abgrenzung als Brennpunkt der Betriebsstättenbesteuerung

Die Gewinnermittlung und -abgrenzung bei Betriebsstätten hat durch die Einführung des Authorized OECD Approach (AOA) in den vergangenen Jahren eine wesentliche Neuerung erfahren. In der Folge wurde der AOA von Deutschland auch national umgesetzt. Zuletzt wurde die nationale Auslegung des AOA durch die Finanzverwaltung aktualisiert. Doch an der Stelle hört die Weiterentwicklung der Betriebsstätte nicht auf: insbesondere das Projekt der OECD zu „Base Erosion and Profit Shifting” (BEPS) sowie dessen Umsetzung in einem Multilateralen Instrument sind hier von Bedeutung. Daraus ergeben sich insbesondere Folgen für das Vorliegen einer Vertreterbetriebsstätte und einer Bau- und Montagebetriebsstätte. Denn die Hürden für das Bestehen einer Betriebsstätte sind niedriger gewor­den und entsprechend schwieriger ist eine Vermeidung des Betriebsstättenstatus. Folglich müssen Unternehmen in Zukunft sorgfältig abwägen, ob sie ihr Auslandsengagement in Form einer Tochter­ge­sellschaft oder einer Betriebsstätte durchführen möchten. Dabei sollten neben weiteren Faktoren auch die Dokumentationspflichten nach dem AOA berücksichtigt werden, wenn das Engagement in Form einer Betriebsstätte durchgeführt werden soll.

 

Authorized OECD Approach (AOA)Der Betriebsstättenbegriff im Wandel: Risiko für international tätige Unternehmen

Sowohl international als auch national steht die Diskussion zur steuerlichen Thematik der Betriebs­stätte immer wieder im Fokus. Zentral sind dabei stets 2 Fra­gen: Wann steht einem Staat überhaupt ein Besteue­rungs­recht zu, wenn ein Unternehmen grenzüber­schreitend tätig ist? Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA)Das Multilaterale Instrument: Verschärfung der Betriebsstättendefinition

Das Multilaterale Instrument der OECD implementiert die durch das Projekt zum Thema „Base Erosion and Profit Shifting” (BEPS) erarbeiteten Reformvor­schlä­ge in bestehende Doppelbesteuerungsabkommen. Das hat gravierende Auswirkungen auf den Betriebs­stätten­be­griff. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA) Bau- und Montagebetriebsstätten: die Krux mit der Frist

Bau- und Montagebetriebsstätten stellen im inter­nat­ionalen Steuerrecht eine Beson­derheit dar. Denn anders als „normale” Betriebs­stätten hängen sie nicht davon ab, ob man eine feste Geschäftsein­rich­tung in dem jeweiligen Land vorhält. Relevanter ist, wie lange ein Unternehmen dort tätig ist. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA) Vertreterbetriebsstätten: Änderung der Rahmenbedingungen durch AOA und BEPS

Grenzüberschreitende Vertriebstätigkeiten können zu steuerlichen Betriebsstätten führen, auch ohne dass ein Unternehmen im Ausland eine feste Geschäfts­ein­­richtung unterhält. In der Praxis wurden häufig sog. Kommissionärsstrukturen aufgesetzt, um solche Ver­treterbetriebsstätten zu vermeiden. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA) Der AOA im deutschen Steuerrecht: Gewinnermittlung von Betriebsstätten nach OECD-Standard

Viele deutsche Unternehmen bauen ihre internatio­nale Präsenz laufend weiter aus. Anstatt durch direkte Investitionen über eigenständige Tochter­gesellschaften führen sie ihre Geschäfts­tätigkeit häufig durch eine Betriebsstätte aus. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA) Dokumentationspflichten nach dem AOA bei inländischen und ausländischen Betriebs­stätten

Mit der gesetzlichen Umsetzung des „Authorized OECD Approach” in deutsches Recht wird die Ge­winn­ab­gren­zung zwischen Stammhaus und Betriebs­stätte der Gewinnallokation zwischen verbundenen Unternehmen gleichgesetzt. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA)Verwaltungsgrundsätze zur BsGaV: Letzter Schritt zur Umsetzung der OECD-Vorgaben

Am 22. Dezember 2016 veröffentlichte das BMF die „Verwaltungsgrundsätze Betriebsstätten­gewinnauf­teilung”. Das zu diesem Zeitpunkt bereits lang erwar­tete Schreiben war das letzte Glied in einer Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung des OECD-Betriebs­stätten­berichts vom 22. Juli 2010. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA) „Luxemburg Leaks” und der Kampf der EU-Kommission gegen Steuerflucht: Ist der deutsche Mittelstand betroffen?

Die EU-Kommission, vertreten insbesondere durch die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, geht seit einiger Zeit entschieden gegen unfairen Steuer­wett­be­werb und Steuervermeidung vor. Zu­letzt hatte sie 7 EU-Mitgliedstaaten kritisiert. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA) AOA in den USA: Umsetzung und Anwendung

Die USA haben die Grundsätze des Authorized OECD Approach (AOA) zur Selbständigkeitsfiktion der Be­triebsstätte nicht in ihr nationales Steuerrecht umge­setzt. Nach heutigem Stand ist dies auch nicht geplant. Stammhaus und Betriebsstätte sind daher steuerlich weiterhin ein Einheitsunternehmen. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA)Wie Betriebsstätten vermieden werden können

Wie lassen sich Risiken und Kosten einer ausländi­schen Betriebsstätte vermeiden? Einerseits wäre denkbar, das Vorliegen der Voraussetzungen einer Betriebs­stätte zu verhindern. Sollte das nicht mö­glich, kann versucht werden, eine einheitliche Be­triebs­stätten­gewinn­ermittlung zu erreichen. Mehr »

 

Authorized OECD Approach (AOA)Betriebsstätte versus Tochtergesellschaft

Global tätige Unternehmen können für ihre Tätigkeit im Ausland eine Tochtergesellschaft oder eine Be­triebs­stätte gründen. Die Wahl der opti­malen Organi­sations­struktur hat für Unter­nehmen unterschied­liche steuerliche Konse­quenzen. Insbesondere rückt die Besteuerung der zu wählenden Orga­nisations­form in den Fokus des Unternehmers. Mehr »
​zuletzt aktualisiert am 4. April 2018

Kontakt

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Dr. Hans Weggenmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

+49 911 9193 1050

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