Künstliche Intelligenz aus Sicht der Rechtsberatung

PrintMailRate-it
veröffentlicht am 12. Oktober 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten
  

Spätestens seit dem beispiellosen Hype um ChatGPT dürfte Künstliche Intelligenz einen Platz in der Top-Agenda der meisten Unternehmen gefunden haben. Aus Sicht der Rechts­beratung sind in Bezug auf Künstliche Intelligenz zwei Themen besonders wichtig: zum einen, wie man seine Mandanten bei deren KI-Projekten optimal und vor allem ganzheitlich berät; zum anderen, welche Wertbeiträge durch den Einsatz von KI in der  eigenen Beratung zum Nutzen der Mandantschaft geliefert werden können.

 

 

Wenn man Künstliche Intelligenz aus unternehmerischer Sicht betrachtet, kann man – stark vereinfacht  gesprochen – drei zentrale Aspekte unterscheiden, die regelmäßig KI-Projekte maßgeblich prägen:
  • Daten
  • Technik
  • und last, but not least Menschen

Jeder dieser zentralen Aspekte wiederum bietet vielfältige juristische Gestaltungsoptionen, die in der Unternehmenspraxis nicht übersehen werden sollten.

Herausforderungen bei Daten und Technik

Besondere Herausforderungen liegen häufig schon in dem schieren Vorhandensein oder eben Nicht-Vorhandensein von relevanten Daten. Grundsätzlich wird das Ziel einer KI-Anwendung sein, aus Daten Erkenntnisse mit dem jeweils gewünschten Mehrwert abzuleiten. Klassische Fragestellungen, die sich rund um Daten auftun, sind insbesondere, ob überhaupt Daten per se in relevanter Qualität und Quantität vorliegen, ob sie in technischer Hinsicht geordnet abrufbar bzw. „gespeichert“ sind oder ob es rechtlich überhaupt zulässig ist. Darüber hinaus ergeben sich oftmals weitere datenspezifische Probleme wie fehlende Metadaten oder eine mangelnde Eindeutigkeit von Daten. 
 

Daneben können technische Herausforderungen auch in nicht vorhandenen Schnittstellen und veralteter Infra­struktur liegen, so dass aus dem „Rohstoff“ Daten nicht das gewünschte Produkt erzeugt werden kann. Um nach­haltig von Künstlicher Intelligenz zu profitieren, sollte zudem darauf geachtet werden, die eigenen Unter­nehmens­abläufe und die Routinen der Mitarbeitenden „KI-freundlich“ zu gestalten, d.h. diese insbesondere darauf auszu­richten, qualitativ hochwertige relevante Daten zu garantieren. 

 

Wo stehen wir als Menschen?

Gerade bei KI-Projekten treten oftmals klassische Hemmnisse auf, die aus dem Change Management hinreichend bekannt sind. Das können Vorbehalte und Ängste oder vielleicht schlicht wenig Vorstellung davon sein, was man im eigenen Bereich mit diesen Technologien erreichen kann.
 
Wenn Unternehmen noch am Beginn der „KI-Reise“ stehen, ist es sinnvoll, sich einen systematischen Überblick über den eigenen „KI-Reifegrad“  zu verschaffen. Zu solchen Assessments wird eine Zusammenstellung der bereits eingesetzten Systeme gehören – meist ist es mehr, als man denkt. Daneben dürfte auch eine eigene „Kompetenz­landkarte“ mitumfasst sein, d.h. ein Überblick, welche Kräfte im Unternehmen vorhanden sind, die motiviert und kompetent ein KI-Projekt begleiten können.
 
Wichtig ist sicher, sich auf die neuen Möglichkeiten einzulassen und auch „einfach mal machen“ zu können. Damit hieraus kein Wildwuchs entsteht, sind gerade die Top-Entscheider aufgerufen, für ein gemeinsames KI-Verständnis zu sorgen und vielleicht die eine oder andere Sandbox zum Ausprobieren von Lösungen zur Verfügung zu stellen.
 
Zudem sollte eine wie auch immer geartete Funktion für eine Potenzial- und Marktanalyse bzw. für ein „Scannen des Horizonts“ geschaffen werden, um attraktive KI-Projekte und Trends zu identifizieren. Dabei muss es sich nicht um eine große Spezialabteilung handeln. Ein sinnvoller Anfang kann z.B. in Roundtables, einer Taskforce oder ähnlichen Formaten liegen. Auf diese Weise schafft man gleichzeitig eine Kultur der Partizipation, die gerade für die Akzeptanz von KI sehr wichtig ist. 

Juristische Gestaltungsoptionen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Wie die vorangegangen Abschnitte gezeigt haben, verbinden KI-Projekte im Unternehmenskontext regelmäßig viele Dimensionen. An diese Aspekte knüpfen sich zahlreiche juristische Gestaltungsoptionen, die man für ein erfolg­reiches KI-Projekt beachten sollte. Aus Perspektive von Rödl & Partner sind KI-Projekte ein Paradebeispiel für eine ganzheitliche juristische Beratung. Nur wenn man das jeweilige Vorhaben ganzheitlich durchdenkt, kann der max­imale Mehrwert abgeleitet werden. Denken Sie z.B. an folgende Aspekte:

Datenschutz ist wahrscheinlich der „Klassiker“, der in nahezu jedem KI-Projekt eine Rolle spielen wird. Hier muss insbesondere geklärt werden, ob die relevanten Daten überhaupt wie geplant genutzt werden dürfen, ob es ggf. unzulässige Verknüpfungen von Verwendungsszenarien gibt oder ganz banal, wie Zugriffsrechte konkret gestaltet werden müssen.

Bei der Einbindung von Dritten, etwa von externen Technologieanbietern, schließen sich Themen der Auftrags­datenverarbeitung an oder vielleicht auch ganz einfach die sinnvolle Gestaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Dienstleister, um das KI-Projekt nachhaltig erfolgreich sein zu lassen.
 
Nicht ganz so offensichtlich sind etwa die Berührpunkte von KI und dem Arbeitsrecht. Hier kann es wichtig werden zu klären, ob Mitarbeiter unzulässigerweise durch eine Anwendung überwacht werden oder ob es zu einer Diskriminierungen durch ein KI-Tool kommen kann. Klassische Aspekte der Arbeitssicherheit können an dieser Stelle eine Rolle spielen.

Diese Auswahl an juristischen Fragestellungen ist bereits beim Einrichten von Sandboxes zum „Ausprobieren“ von Lösungen wichtig oder kann im Vorfeld bei einer Potenzial- und Marktanalyse Hinweise auf juristische Red Flags geben, die entscheiden, ob es sinnvoll ist, einen technologischen Ansatz weiterzuverfolgen oder nicht.

Einsatz von KI in der juristischen Beratung bei Rödl & Partner

Das Geschäftsfeld Rechtsberatung von Rödl & Partner setzt KI bereits in vielen Bereichen erfolgreich ein. Der Einsatz beginnt im Bereich der Effizienzsteigerungen, etwa mit der Nutzung von Klassikern wie digitalen Über­setzungs­tools. Daneben können wir mit KI-Anwendungen gezielt gemeinsam mit Mandanten Daten aufbereiten, um so entweder spezifische Erkenntnisse abzuleiten oder große Datenvolumina, etwa im Bereich von M&A Projekten zu bearbeiten.

Zusätzlich setzen wir auf hochspezialisierte Anwendungen, mit denen etwa im Bereich der Regelwerksverfolgung regulatorische Änderungen präzise automatisch getrackt werden können. Diese Daten können in einem zweiten Schritt Legal Tech Tools weitergegeben werden, um zusätzlichen Mehrwert für unsere Mandanten zu erzielen. Ein konkretes Beispiel ist 
unsere digitale Lösung REG-IS. 

Auch sog. Large Language Models, die vor allem durch ChatGPT eine hohe Aufmerksamkeit bekommen haben, stehen im Fokus unserer Produktentwicklungen.

Bitte beachten Sie

Unternehmen, die am Beginn der „KI-Reise“ stehen, sollten folgende Überlegungen berücksichtigen:

  

  • KI-bzw. Datenstrategie / Konkrete Projektziele etablieren
 
Im Idealfall wird eine konkrete KI- bzw. Datenstrategie entwickelt, die sich auf die allgemeine Unternehmens­strategie bezieht. Hieraus wiederum lassen sich Qualitätskriterien für Einzelprojekte ableiten. Zumindest sollten konkrete Projekte in dem Sinne vorliegen, dass festgelegt wird, welcher unternehmerische Mehrwert mit einer KI-Anwendung erreicht werden soll. Hierbei sollten auch die juristischen Rahmenbedingungen als wichtige Gestaltungsoptionen begriffen, d.h. ausreichend einbezogen werden.
 
  • Ausprobieren und Pilotprojekte schaffen 
 
Gerade im Bereich der Künstlichen Intelligenz ist das Sammeln von Erfahrungen wichtig, nicht zuletzt, um die eigenen Mitarbeitenden zu motivieren. Schaffen Sie juristisch sichere Umgebungen zum Ausprobieren oder für Pilotprojekte.
 
  • Regulatorische Weichenstellungen verfolgen
 
Gerade wegen der rasanten technischen Entwicklung der jüngsten Zeit ist zu erwarten, dass die künftigen politischen und gesetzgeberischen Vorgaben zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz zunehmen werden. Für den nachhaltigen Umgang mit eigenen KI-Projekten sollte ein „regulatorisches Update" ein integrales Element der Daten-bzw. KI-Strategie sein.

AUSGABE OKTOBER / NOVEMBER 2023: KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Aus dem Entrepreneur

Kontakt

Contact Person Picture

Sebastian Schüßler

Rechtsanwalt, Leiter Taskforce Digitale Transformation Geschäftsfeld Rechtsberatung

Associate Partner

+49 40 2292 976 20

Anfrage senden

Profil

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu