Bundesrat blockiert Hinweisgeberschutzgesetz

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veröffentlicht am 10. Februar 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Im Dezember 2022 verabschiedete der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz. Das In-Kraft treten des Gesetzesentwurfes hing noch von der Zustimmung des Bundesrates ab. Ein Schutz für Hinweisgeber schien endlich greifbar, doch nun heißt es weiter warten.


Heute hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz verweigert. Es fehlte an mehreren Stimmen von Bundesländern mit Regierungsbeteiligung von CDU und CSU. Die Ländervertretungen hegten Zweifel und betonten, dass der sachliche Anwendungsbereich weit über das Hinaus gehe, was europarechtlich geboten und erforderlich sei.

  

Weitere Kritikpunkte waren u.a., dass es

  • an Augenmaß fehle, sodass für mittelständige Unternehmen zu hohe Kosten entstehen würden,
  • die bürokratischen Belastungen zu hoch seien und auf das erforderlich Maß beschränkt werden müssten,
  • der Schutz für anonyme Meldungen nicht ausreichend sei, sowie
  • die Umsetzung im europäischen Vergleich zu einem Wettbewerbsnachteil für deutschen Unternehmen führen würde.

  

Die Ländervertretungen wünschen sich daher eine europarechtskonforme, auf ein sinnvolles Maß korrigierte Umsetzung.

 

Wie geht es nun weiter ? Es ist davon auszugehen, dass Bundestag und Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen werden, um eine Einigung der beiden Gremien zu erzielen. Damit bleibt die bestehende Rechtsunsicherheit für Unternehmen bestehen, insbesondere eine neuerliche Diskussion über den sachlichen Anwendungsbereich erschwert in der Praxis die (europaweite) Umsetzung der Hinweisgeberrichtlinie der EU.

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