Hinweisgeberschutzgesetz – Vermittlungsausschuss erzielt Einigung

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veröffentlicht am 10. Mai 2023


Am Ende ging es doch recht schnell: Gestern Abend hat sich der Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) verständigt und so den Weg freigemacht, ein längeres Gesetz­ge­bungs­verfahren zu Ende zu bringen. Dabei hatte die Umsetzungsfrist der Hinweisgeberrichtlinie (2019/1937) bereits am 17.12.2021 geendet. Dass der nationale Gesetzgeber diese Frist verstreichen ließ ist Gegenstand ei­nes Vertragsverletzungsverfahrens, das die EU zwischenzeitlich gegen Deutschland angestrengt hat. Dessen ungeachtet hatte der Bundesrat noch im Februar den Gesetzentwurf unter Verweis auf Bürokratie, zu hohen Kosten und fehlendem Schutz für anonyme Meldungen blockiert. 

Die Bundesregierung hatte daher Anfang April den Vermittlungsausschuss angerufen, um so einen Kompromiss zu erzielen. Gestern Abend also haben sich Bund und Ländern nach monatelangem Streit auf einen Gesetzes­text verständigen können. Ziel war es, Unternehmen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes mit bürokratiearmen Regelungen zu entlasten und dennoch Hinweisgeber zu schützen. Gegenstand des Kompro­misses sind:

  • keine Pflicht für interne als auch externe Meldestellen, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen,  
  • die Beschränkung der Informationen über Verstöße auf beruflichen Kontext,
  • niedrigere Bußgelder bis maximal 50.000 für Verstöße gegen das Gesetz, sowie
  • Beweisregeln bei Benachteiligungen. 

Nun bedürfen die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz noch der Bestätigung durch den Bundestag und der Zustimmung des Bundesrats. Es scheint, als würde die bestehende Rechtsunsicherheit für Unternehmen alsbald enden, da der veränderte Gesetzesentwurf noch diese Woche im Bundestag und Bundesrat abschließend behandelt werden soll. 

Unternehmen mit mind. 50 Beschäftigten sollten sich demnach schnellstmöglich mit der Umsetzung eines sol­chen Systems befassen, da das Gesetz bereits Mitte Juni in Kraft treten könnte.


Weitergehende Informationen zu den einzelnen Änderungen aufgrund des Kompromisses im Vermittlungs­ausschusses finden Sie in unserem Artikel „Breaking News – Vermittlungsausschuss findet Kompromiss zum Schutz von Whistleblowern”.

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