Bundesgerichtshof entscheidet am 9. Juli 2019 über Eigenkapitalzinsen für Strom und Gas

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​veröffentlicht am 15. April 2019 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Es bleibt spannend: Am 9. April 2019 hat vor dem Bundesgerichtshof die erste mündliche Verhandlung in den Rechtsbeschwerdeverfahren über die Höhe der Eigenkapitalzinsen (EK-Zinsen) für Strom- und Gasnetzbetreiber in der dritten Regulierungsperiode stattgefunden.

 

 

Im März 2018 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Festlegungen, mit denen die Bundesnetzagentur die EK-Zinsen festgelegt hatte, in erster Instanz aufgehoben. Die wirtschaftliche Bedeutung der Festlegung der EK-Zinsen für die Strom- und Gasnetzbetreiber ist erheblich. Es geht um nicht weniger als eine Kürzung von 2 Milliarden Euro, die die Bundesnetzagentur vorgenommen hatte. Gegen die Kürzung hatten mehr als 1.000 Netzbetreiber Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Das Gericht war in den 29 Musterverfahren, von denen fünf von Rödl & Partner begleitet werden, zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ermittlung der EK-Zinsen durch die Bundesnetzagentur rechtsfehlehrhaft gewesen ist. Gegen die Entscheidungen des OLG Düsseldorf hatte die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt.

 

Der Verlauf und die Erörterungen in der mündlichen Verhandlung am 9. April 2019 haben gezeigt, dass sich der Bundesgerichtshof noch keine abschließende Meinung gebildet hat. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Entscheidung am 09. Juli 2019 ausfällt.

  

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