Neujahrsgeschenk für Expatriates in China

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veröffentlicht am 4. Januar 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Am letzten Tag des Jahres 2021 machte die Staatliche Steuerverwaltung („State Administration of Taxation“) den in China beschäftigten Ausländern ein letztes großes „Geschenk": Die Verlängerung der IIT-Befreiung von Zuschüssen für Unterkunft, Ausbildung der Kinder und chinesisches Sprachtraining bis Ende 2023.

 

 

Die frühere Steuerregelung zur Abschaffung dieser steuerlichen Begünstigung ab 2022 hat im vergangenen Jahr 2021 für viel Aufsehen und Diskussionen gesorgt, neigt sich jetzt aber einem glücklichen Ende zu. So brauchen Ausländer, die in China arbeiten, ihre bisherigen Gehaltsstrukturen nicht ändern, können die Zuschüsse für ihre notwendigen Lebenshaltungskosten beibehalten und müssen sich zumindest in den kommenden beiden Jahren keine Sorgen über den Anstieg ihrer IIT-Belastung in China machen.

 

Es ist nach wie vor zu beachten, dass die Dokumentationspflichten für die Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen entscheidend sind. Es wird empfohlen, gültige und einheitliche Verträge und Rechnungen für Wohnungsmieten aufzubewahren. Die Ausgaben für die Ausbildung der Kinder sollten bei registrierten Bildungseinrichtungen in China anfallen. Die Zuschüsse für tägliche Verpflegung und Textilreinigung sind nach wie vor steuerfrei, sollte aber in einem angemessenen Umfang gewährt werden. Darüber hinaus müssen die steuerfreien Zulagen im Rahmen der monatlichen IIT-Meldung vom Arbeitgeber als „Withholding Agent“ detailliert angegeben werden. Aus unserer praktischen Erfahrung überwachen die lokalen Steuerbehörden ständig die Höhe der Steuerfreibeträge für ausländische Arbeitnehmer. In den Fällen, in denen die Steuerbefreiung auf unangemessen hohe Zuschüsse angewandt wurde, werden die Steuerbehörden eine Steuerprüfung sowie eine Berichtigung der Steuererklärungen vornehmen.

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