Bundestagswahl 2017 – Steuerliche Themen im Wahlkampf

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Der deutsche Bundestagswahlkampf im Jahr 2017 wirft seine Schatten voraus und die Parteien bereiten momentan ihre Wahlprogramme vor. Dabei spielen auch steuerliche Themen eine wichtige Rolle. Die Parteitage zur Verabschiedung der Programme stehen zwar noch bei allen Parteien aus, dennoch zeichnen sich bereits erste Leitlinien ab.

 
Das Parteienspektrum lässt sich – wenig überraschend – in 2 große Lager einteilen: Das liberal-konservative Lager mit CDU, CSU und FDP sieht als „Wahlgeschenke” für die Bürger Steuererleichterungen von bis zu 30 Mrd. Euro vor. Die eher ökologisch-sozial bzw. links orientierten Parteien SPD, Grüne und Linkspartei hingegen wünschen mehr Steuergerechtigkeit und neigen tendenziell zu einer Umverteilung bzw. zu Steuererhöhungen für höhere Einkommen und Vermögen.
 

Dabei stehen vorrangig die klassischen Themen auf der politischen Wahlkampfagenda:
  • Steuerliche Familienförderung,
  • Abbau der kalten Progression,
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlags,
  • Entlastung der Arbeitnehmer bzw. der kleinen und mittleren Einkommen,
  • zusätzliche Belastung der hohen Einkommen oder
  • der Evergreen, die Vermögensbesteuerung.
     

Wirkliche Neuerungen oder innovative Steueranreize sehen die Parteiprogramme hingegen kaum vor – einzig eine von FDP und Grüne ins Feld geführte steuerliche Forschungsförderung lässt aufhorchen.
 

Kalte Progression und Abgeltungsteuer

Weitgehende Einigkeit besteht beim Abbau der kalten Progression, wonach der Steuertarif zum Ausgleich der inflationsgetriebenen Lohnerhöhungen nach oben angepasst werden soll. Das bedeutet, dass der Spitzen­steuersatz erst ab einem höheren Einkommen erreicht wird, was insbesondere kleine und mittlere Einkommen entlastet. Ebenso ist damit zu rechnen, dass die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge nach der Wahl auf den Prüfstand kommt und Kapitalerträge künftig wieder dem regulären Tarif unterliegen.
 

Solidaritätszuschlag und Familienförderung

Nach dem Willen der Union soll auch der Solidaritätszuschlag schrittweise bis 2030 abgebaut werden, während Grüne und auch Teile der SPD für eine Neuausrichtung zur Unterstützung finanzschwacher Regionen streiten. Bei der Familienförderung sollen v.a. Familien mit Kindern unterstützt werden. Dabei reichen die Vorschläge von einer Erhöhung des Kinderfreibetrags bzw. Kindergelds bis hin zur Wiedereinführung einer Eigenheim-Förderung für das Familienheim in Form eines Zuschusses pro Kind, was von der CSU befürwortet wird. Allerdings gibt es insbesondere bei den Grünen auch Bestrebungen, kinderlose Ehepaare künftig stärker zu belasten und das Ehegattensplitting abzuschaffen.
 

Neuregelung Vermögensteuer

Das Kernthema einer möglichen linken Regierung wird aber wohl die Einführung einer umfassenden Vermögensbesteuerung sein. Sowohl Teile der SPD und der Grünen als auch die Linkspartei befürworten die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, wobei als magische Grenze Vermögen von über 1 Mio. Euro angesehen werden. Mittlerweile haben sich die Grünen auf ihrem Programmparteitag auf die Einführung einer „verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensteuer für Superreiche” geeinigt, die – „selbst­verständlich” – Arbeitsplätze und die Innovationskraft von Unternehmen erhalten soll, ohne aber weitere Details wie Steuersatz, Freibeträge etc. festzulegen.
 

Sonderfall AfD

Die bisher nicht im Bundestag vertretene AfD will eine umfassende Reform des bestehenden Steuerrechts erreichen und lässt sich keinem der oben genannten Lager eindeutig zuordnen. So tritt die Partei einerseits für einen indexierten Stufentarif sowie eine maximale Obergrenze für Steuern und Abgaben ein und spricht sich gegen eine Vermögensbesteuerung aus. Andererseits sollen bei der Umsatzsteuer viele Steuerermäßigungen und Befreiungen abgeschafft werden und nur noch der Bereich der Daseinsvorsorge privilegiert werden. Aufgrund der fehlenden Regierungsoption bleibt es aber fraglich, ob die AfD ihre Forderungen politisch umsetzen kann.
 

Fazit

Auch bei den anderen Parteien wird man in der Wahlkabine nicht wissen, was von den vor der Wahl versprochenen Steuergeschenken tatsächlich Eingang in den Koalitionsvertrag findet und in den folgenden 4 Jahren umgesetzt wird. Das gilt 2017 umso mehr, da aufgrund der Marginalisierung der beiden großen Volksparteien Regierungsoptionen mit 3 Parteien in Betracht kommen werden (müssen).

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