Einführung von EU-Zusatzzöllen für Produkte mit US-Ursprung

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​veröffentlicht am 7. April 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Die EU Kommission hat mitgeteilt, dass sie beabsichtigt ab dem 8. Mai 2020 in einem ersten Schritt zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 Prozent bzw. 7 Prozent auf nachstehende Produkte mit US-Ursprung zu erheben.

 

 

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​Warenbeschreibung​Codenummer​Zollsatz
​Feuerzeuge und Anzünder​9613 80 00​20 Prozent
​Beschläge für Möbel und Karosserien​3926 30 00​7 Prozent

 

Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der am 24. Januar 2020 von den USA als Schutzmaßnahme eingeführten Erhöhung der Zölle auf die Einfuhr bestimmter derivativen Aluminium- und Stahlerzeugnisse. Diese einseitige Erhöhung der US- Zölle ist seit dem 8. Februar 2020 in Kraft.

 

In einem zweiten Schritt beabsichtigt die EU- Kommission einen zusätzlichen Wertzoll auf die Einfuhr von Waren mit US- Ursprung ab dem 8. Februar 2023 oder nach der Entscheidung des WTO- Streitbeilegungs­gremiums für die nachfolgende Waren zu erheben:

 

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​WarenbeschreibungCodenummer​Zollsatz​
​Spielzeug/Unterhaltungsartikel​9504 40 00​4,4 Prozent

 

Die EU- Zusatzzölle werden solange erhoben, so lange die USA die entsprechenden Schutzmaßnahmen ihrerseits anwenden.

 

Sofern ihr Unternehmen von der Erhebung der zusätzlichen EU- Einfuhrzöllen betroffen ist, sollten sie einen entsprechenden Bedarf frühzeitig aus den USA beziehen oder ggf. künftig alternative Bezugsquellen nutzen.

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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