Exportkontroll-News: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik und EG-Dual-Use-Verordnung

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veröffentlicht am 16. Dezember 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

  

  


1. Änderungen des Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik

Das Statistische Bundesamt hat die Ausgabe 2021 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik veröffentlicht. Das für das Jahr 2021 gültige Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik beinhaltet die zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN), die jährlich  durch Ver­ordnung der Kommission der Europäischen Union rechtswirksam festgelegt werden.

 
In einer Gegenüberstellung hat das Statistische Bundesamt sämtliche Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten aufgeführt:

 

2. EG-Dual-Use Verordnung

Im Amtsblatt der EU wurde am 14. Dezember 2020 die finale Delegierte Verordnung (EU) 2020/1749 der Kommission vom 7. Oktober 2020 veröffentlicht. Damit wird die EU die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (EG-Dual-Use-Verordnung) geändert.

 
Die Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft.

 

Im Wesentlichen wurden die Kontrollregelungen die im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontroll-Vereinbarungen beschlossen wurden und die angenommenen Kontroll-Listen im Zeitraum 2019 bis Ende Februar 2020 geändert.

  

Der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurde entsprechend geändert.


Die neue Verordnung enthält

  • striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik,
  • sieht eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen in diesem Bereich,
  • die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen und
  • die Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene vor.

 

Was ist unternehmensintern zu veranlassen?

  • Überprüfen Sie, ob ihre Waren von den Änderungen im Außenhandelsstatiskverzeichnis betroffen sind und veranlassen Sie die Änderungen der Warennummern in ihrem ERP System zum 1. Januar 2021.
  • Überprüfen Sie, ob Sie von den Änderungen der EG-Dual-Use-Verordnung betroffen sind und hinterlegen sie die Kontrollnummern in den Materialstammdaten.
  • Sofern Sie von der Zollverwaltung als AEO zertifiziert wurden, informieren sie ihr zuständiges Bewilligungs- Hauptzollamt über die interne Umsetzung beider o.g. Regelungen.
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