Für wen gelten welche Feiertage?

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​Am 6. Januar ist Heilige Drei Könige. Aber nur in drei Ländern ist das auch ein Feiertag. Uneinheitliche Feiertage wirbeln die mobile Arbeitswelt durcheinander. Was ist mit Menschen, die in einem Bundesland leben, aber im Nachbarland arbeiten? Und was ist mit Mitarbeitern im Home-Office?
 

Während in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt am 6. Januar viele Arbeitnehmer ein verlängertes Wochenende genießen, steht das Arbeitsleben an Heilige Drei Könige im übrigen Deutschland nicht still. Statt den Tag geruhsam anzugehen, schuftet der Großteil der deutschen Arbeitnehmer. Die Bestimmung der Feiertage gehört zur Gesetzgebungskompetenz der Länder. Neben bundesweit geltenden Feiertagen gibt es daher in einigen Bundesländern abweichende Feiertagsregelungen: Neben „Heilige Drei Könige” ist auch „Fronleichnam” ein solch uneinheitlicher Feiertag: In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen ist er als gesetzlicher Feiertag anerkannt. „Mariä Himmelfahrt” dagegen lediglich im Saarland und in Bayern als gesetzlicher Feiertag geregelt. Das wird als interlokales Feiertagsrecht bezeichnet.
 

Solche unterschiedlichen Regelungen...
 

Den vollständigen Beitrag finden Sie online bei der WirtschaftsWoche
  

zuletzt aktualisiert am 10.01.2017 

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Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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