Neues EU-Zollrecht

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Quelle: Einkäufer im Markt, 1. Februar 2016, Nr. 3
 
​Keine grundsätzlichen Änderungen, aber der Teufel steckt im Detail

Das europäische Zollrecht besteht maßgeblich aus 2 Regelungswerken. Diese werden sich zum 1. Mai 2016 grundlegend ändern. Der neue Unions-Zollkodex (UZK) trat bereits am 30. Oktober 2013 in Kraft, ist jedoch mitsamt seinen Durchführungsvorschriften − Delegierte Rechtsakt (DA) und Implementierender Rechtsakt (IA) − erst ab 1. Mai 2016 anwendbar. Für die Entwicklung notwendiger neuer IT-Systeme ist aufgrund von Übergangsregelungen bis Ende 2020 Zeit. Hintergrund der Modernisierung des Zollrechts ist der zunehmende Einsatz von IT-Technik im Arbeitsumfeld. Denn die elektronische Zollanmeldung ist mittlerweile die Regel und die papiergestützte Anmeldung die Ausnahme. Die EU nutzte diese Gelegenheit, um den aktuellen Zollkodex grundlegend zu überarbeiten. Außenwirtschaftsexpertin Isabel Ludwig zeigt, worauf sich Unternehmen einstellen müssen.

 

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