Voraussichtlich im Juni zu erwarten: Das 14. EU-Sanktionspaket und der Plan, EU-Akteure für Sanktionsverstöße haftbar zu machen

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 3. Juni 2024 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

​​​​​​Die EU hat bereits 13 Sanktionspakete verabschiedet, die den Anwendungsbereich der geltenden restriktiven Maßnahmen der EU erweitert haben. Daher ist eine kontinuierliche Due Diligence für alle Wirtschaftsbeteiligten in der EU unerlässlich, um ein angemessenes Risikomanagement und Sanktionsscreening zu gewährleisten. Es ist von entscheidender Bedeutung, wachsam und vorbereitet zu bleiben, insbesondere im Hinblick auf das bevorstehende 14. Sanktionspaket, das voraussichtlich neue Verbote einführen und neue sanktionierte Personen aufführen wird.

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen restriktiven Maßnahmen sollen eine Reihe von Bereichen umfassen, darunter Beschränkungen von Energieexporten, Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen durch Drittländer wie Belarus und Maßnahmen gegen die Ausfuhr von russischem Flüssigerdgas (LNG), insbesondere bezüglich des Umladevorgangs. Darüber hinaus stehen Kontrollen der Ausfuhr kritischer Technologien, die in Russlands militärischer Ausrüstung verwendet werden, auf der Tagesordnung.

Einer der wichtigsten Teile des neuen Sanktionspakets für EU-Unternehmen ist die Festlegung der Haftung für EU-Akteure, die angenommen werden soll. Wenn deren Tochtergesellschaften oder Partner in Drittländern gegen die Sanktionen verstoßen, können EU-Unternehmen mit bestimmten negativen Folgen rechnen. Das volle Ausmaß der Verantwortung für Sanktionsverstöße wird jedoch erst nach der offiziellen Verabschiedung des neuen Sanktionspakets klar sein.

Weitere wichtige Sanktionen, die angenommen werden sollen, sind unter anderem:​
  • Aufnahme neuer Namen in die Sanktionsliste
  • Verbot von Neuinvestitionen und der Bereitstellung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen durch EU-Unternehmen im Zusammenhang mit LNG-Projekten
  • Einführung eines neuen branchenbezogenen Verbots für die Schifffahrt im Zusammenhang mit russischen Militärschiffen, Gütern oder Technologien, die im Verteidigungs- und Sicherheitssektor verwendet werden
  • Beschränkungen für den Straßengüterverkehr mit Ausnahme von Unternehmen, an denen russische Personen oder Unternehmen mit 25 Prozent oder mehr beteiligt sind
  • Weitere Beschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Gütern, die Auswirkungen auf die russische Wirtschaft haben könnten.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte sind ständige Wachsamkeit und die Einhaltung der Sorgfaltspflichtverfahren für alle Wirtschaftsbeteiligten in der EU von größter Bedeutung.​​​​​​​​​

 Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Tobias Kohler

Rechtsanwalt

Partner

+370 5 2123 590

Anfrage senden

Contact Person Picture

Ignas Tamašauskas

Senior Compliance Consultant

+370 5 2123 590

Anfrage senden

Deutschland Weltweit Search Menu