(K)Ein Weg zum Sozialplan "Null"?

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veröffentlicht am 24. Juni 2021 

  

​Entschließen sich Unternehmen zu einem Personalabbau aufgrund einer Betriebsänderung, so geschieht dies häufig bereits aus einer finanziellen Schieflage heraus.

  

  

Kollektiv mitbestimmte Unternehmen stehen dabei jedoch aufgrund von Unterrichtungs- und Beteiligungsrechten des Betriebsrats beim Stellenabbau vor nicht unerheblichen Hürden und Grenzen, insbesondere aufgrund der Verpflichtung zu finanziellen Leistungen gegenüber Arbeitnehmern im Rahmen eines Sozialplans. 

Doch was gilt, wenn die Bilanz des Unternehmens für sich spricht und eigentlich keine üppigen Abfindungen zulässt? Besteht dann (k)ein Weg zum Sozialplan „Null“? Der Sozialplanbedarf als natürliche finanzielle Obergrenze und die Zweckmäßigkeit sowie die wirtschaftliche Vertretbarkeit des Sozialplans für das Unternehmen als Untergrenze können nach der Rechtsprechung jedenfalls durchaus zur Realisierung eines niedrigen Sozialplanvolumens führen. Auch in der Insolvenz sind Sozialplanleistungen zwar nicht ausgeschlossen, dem Sozialplanvolumen wird jedoch eine relative und eine absolute Obergrenze gesetzt.

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