Die Reform des Teilzeitrechts bringt Licht und Schatten

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veröffentlicht am 6. November 2018

Quelle: www.handelsblatt.com

 

  

Nach langem politischen Ringen hat der Bundestag am 18. Oktober 2018 den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19. August 2018 zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit – beschlossen. Das Gesetz kann daher am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Künftig wird es ohne konkreten Anlass möglich sein, die Arbeitszeit zeitlich begrenzt zu verringern, um dann wieder in eine Vollzeitstelle zurückkehren zu können.

 

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Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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