US-Zölle auf Stahl und Aluminium: Herausforderungen bei Berechnung der Anteile

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 23. September 2025 | Lesedauer ca. 2 Minuten

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Die Section 232 des Trade Expansion Act (Zölle auf Stahl und Aluminium) stellt Importeure und ihre Lieferanten weiterhin vor komplexe Bewertungsfragen. Besonders im Fokus steht der Anteil von Stahl und Aluminium von importierten Waren.

 

Die offizielle Grundlage für die Berechnung ist das Customs Valuation Agreement, umgesetzt in 19 U.S.C. 1401a. Danach ist der Wert des Stahl- oder Aluminiumanteils der Preis, den der US-Käufer dem ausländischen Verkäufer für das Metall zahlt, abzüglich Transport-, Versicherungs- oder ähnlicher Kosten.

 

Die US-Zollbehörde geht davon aus, dass der Zollwert auf Basis des Rohmaterialpreises des Stahls oder Aluminiums bestimmt wird, nicht auf den Preis des verarbeiteten Endprodukts. Je stärker ein Artikel verarbeitet ist, desto schwieriger ist die Bewertung für Zollzwecke. Fertige Erzeugnisse oder komplexe Bauteile bergen daher das größte Risiko für Unsicherheiten.

 

In der Praxis stellt sich die Frage, wie interne Kalkulationen, insbesondere Materialeinzel- und Gemeinkosten, ber​ücksichtigt werden können. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass die Vorlieferanten Ihre interne Preiskalkulation nicht zur Verfügung stellen werden.


Die US-Zollbehörde nimmt bislang keine eindeutige Stellung, aber es wird erwartet, dass weiterhin die Regeln des C.F.R. § 152.103 Transaction Value angewendet werden. Hierbei können bestimmte Kosten hinzugerechnet oder abgezogen werden; Gemeinkosten sind in der Regel nicht abziehbar. Eine mögliche Strategie besteht darin, Material- und Gemeinkosten anteilig zu berechnen und auf der Rechnung separat auszuweisen, um den Zollwert möglichst nah am Rohmaterial zu halten.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei der Einfuhr muss eine Erklärung zur Berechnung (Statement) abgegeben werden, in der der Anteil des Stahls oder Aluminiums an der Ware ausgewiesen wird. Diese Erklärung ist Pflicht und dient der US-Zollbehörde zur korrekten Berechnung der Zölle.

 

Für Importeure und ihre Lieferanten bedeutet dies: Detaillierte Rechnungen und transparente Dokumentationen der Materialkosten sind unerlässlich. Zusätzlich kann im Einzelfall ein Binding Ruling Request bei der US-Zollbehörde eingeholt werden, um die Bewertung verbindlich klären zu lassen.

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Checkliste für Unternehmen: 

  1. Rohmaterialpreis als Basis
     Zollwert wird am Preis des Stahls/Aluminiums, nicht am verarbeiteten Endprodukt, berechnet.
  2. Dokumentation und Erklärung zur Berechnung
     Rechnungen transparent gestalten; Erklärung (Statement) bei Einfuhr einreichen.
  3. Rechtliche Klarheit schaffen: Bei Zweifeln zu Kostenaufteilung
     Binding Ruling Request bei der US-Zollbehörde einholen.  


Fazit

Besonders verarbeitete Produkte sind am problematischsten, da der Zollwert nicht den Endpreis, sondern den Rohmaterialanteil zugrunde legt. Sorgfältige Dokumentation und die Erklärung zur Berechnung sind entscheidend, um Risiken bei der US-Zollabwicklung zu minimieren.

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