Editorial ESG News 3/2023

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Liebe Leserinnen und Leser, 
 
die Antwort der EU auf Klimawandel, Umweltverschmutzung und Artensterben ist, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Dieses ehrgeizige Ziel soll mit dem sog. „Green Deal“ erreicht werden. Der „Green Deal“ beschreibt eine ehrgeizige Agenda, d.h. eine schnell wachsende Anzahl von Projekten und Maß­nahmen, bei denen es nicht nur um Klimaschutz geht, sondern darum, Europa wirtschaftlich und geopolitisch auf Augenhöhe mit China und den USA zu bringen. Ziel ist, die EU zukunftsfest zu machen, indem wirtschaft­liche, gesellschaftliche und ökologische Ziele miteinander verwoben werden.
 
Mit Blick auf die Unternehmensberichterstattung stellt die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) das zentrale Element dar. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll auf eine Stufe mit der Finanz­bericht­erstat­tung gestellt werden. Dieses Ziel macht deutlich, dass es sich bei der künftig verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht um einen Marketing-Gag oder Green-Washing handeln wird. Die gesamte Unternehmensberichterstattung wird sich, im wahrsten Sinne des Wortes nachhaltig – im Sinne von umfassend – verändern. Von daher wundert es nicht, dass diese fundamentale Veränderung mit umfangreichen Regelungen und Vorschriften einhergeht. Deshalb beschäftigen wir uns in dieser dritten Ausgabe 2023 unserer ESG-News mit wesentlichen Elementen der sog. ESG-Regulatorik. 
 
Den Rahmen für die künftig verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung geben die sog. „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“ vor. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu geht gerade in die finale Runde; die Verabschiedung der ESRS steht unmittelbar bevor
 
Im April diesen Jahres wurden neue Entwürfe und Änderungen bei den sog. „Environmental Delegated Regulation” zur EU-Taxonomieverordnung vorgestellt. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu im Artikel „EU-Taxonomie: Neue delegierte Rechtsakte erweitern den Kreis der abgedeckten Sektoren und Aktivitäten“ für Sie zusammengefasst. 
 
Im Artikel „CSRD-Readiness mithilfe der erstellungsbegleitenden Prüfung“ beschreiben wir, wie wir Sie als Wirtschaftsprüfer bereits jetzt unterstützen können, um bei der verpflichtenden Berichterstattung ab 2025 einen einfacheren Start zu haben. Unsere Rolle als Wirtschaftsprüfer sehen wir nicht nur in der Funktion des Prüfers der finanziellen und nicht-finanziellen Berichterstattung, sondern vor allem auch in der konkreten beratenden Unterstützung unserer Mandanten auf dem Weg dorthin. Der Vorteil für unsere Mandanten liegt in der Nutzung unserer Beratungsexpertise, ohne dass wir in einen Interessenkonflikt mit der späteren Prüfung geraten.

Die im Rahmen des European Green Deal verabschiedete EU-Plastiksteuer und deren deutsche Umsetzung „Gesetz über den Einwegkunststofffonds“ zeigt, dass das Thema Nachhaltigkeit auch im Bereich der Steuern große Wellen schlägt. 
 
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Andere europä­ische Länder haben vergleich­bare gesetz­liche Verkehrs­sicherungs­pflichten. Inzwischen ist das Thema in Euro­pa angekommen. Wir stellen Ihnen die Verhandlungspositionen um ein europäisches Lieferkettengesetz vor. 
 
Um die globale Entwaldung und Waldzerstörung zu bekämpfen und die Rechte indigener Völker zu schützen, hat die EU eine Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten erlassen. Wir zeigen auf, wie die Verordnung das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von besonders waldschädlichen Rohstoffen wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnissen auf dem EU-Markt regeln will.
 
Nicht nur die EU ist ein globaler Player im Bereich der Klimapolitik. Auch in Brasilien und China beschäftigt sich die Politik mit mehr Umweltengagement und Chancengleichheit. Die chinesische Regierung hat sich – als weltweit größter CO2-Emittent – ehrgeizige Ziele zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bis 2030 gesetzt und strebt Klimaneutralität bis 2060 an. Wie die Regierung die Unternehmen dabei unterstützt und wie Sie für Ihr Unternehmen Wettbewerbsvorteile in einer nachhaltigen chinesischen Wirtschaft sichern können, haben wir für Sie im Beitrag „Wie Unternehmen von ESG-Reporting in China profitieren können“ zusammengefasst. Auch die brasilianische Regierung will sich als ein Vorreiter im Bereich ESG positionieren und hat bereits diverse Programme zur Bekämpfung sozialer Missstände auf den Weg gebracht. Mit unserem Team bringen wir, Rödl & Partner Brasilien, in diesen Prozess aktiv ein. Mehr dazu in unserem Beitrag „ESG-Aspekte in Brasilien“.
 
Alle diese Themen und noch viele mehr können Sie live vor Ort oder im Dialog mit unseren Expertinnen und Experten an unserem 2. ESG Tag am 12. Oktober 2023 vertiefen. Schalten Sie sich digital zu oder kommen Sie persönlich in unsere Niederlassung nach München. Das Programm und die Anmeldung sind nun online – wir freuen uns darauf, Sie (wieder) zu sehen! 
 
Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dieser internationalen „EU-Ausgabe“ unserer ESG News wieder eine kompakte Hilfestellung an die Hand geben konnten und wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. Für weitere Informa­tionen oder Anregungen sind wir immer gerne für Sie persönlich erreichbar. 
 
Ihr Martin Wambach

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Martin Wambach

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

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