Herausforderung komplexer Prozessführung

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zuletzt aktualisiert am 4. Mai 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Die Prozessführung ist der Kernbereich für eine erfolgreiche Tätigkeit einer jeden Anwaltskanzlei. Das Bild eines Anwalts in der Öffentlichkeit wird maßgeblich durch Prozessführung geprägt. Bereits im Studium und im anschließenden Referendariat werden jungen Juristen Kenntnisse in den ver­schiedenen Prozessordnungen vermittelt. Doch das allein macht noch keinen erfolgreichen Prozess­anwalt aus.
 


     

Schlüssel der erfolgreichen Prozessführung

Der Schlüssel zur erfolgreichen Prozessführung liegt im prozessualen Vortrag einer Partei. Anders als man meint, ist es nämlich nicht so, dass ein guter Anwalt das Recht an sich ändern kann. Er kann nur die Grund­lagen der Entscheidungs­findung positiv beeinflussen. Die Grundlagen sind tatsächliche Grundlagen. Nur in wenigen Fällen geben tatsächlich Rechtsfragen den Ausschlag für eine positive Entscheidung des Gerichts.

 

Was ist komplexe Prozessführung?

Regelmäßig gewinnt der Kläger den Prozess. Denn wer Recht hat, bekommt auch Recht. Stimmt das wirklich? Nicht immer. Richtig ist regelmäßig, dass die Klage den mit der Klage geltend gemachen Anspruch trägt, also „schlüssig” ist. Schlüssigkeit der Klage ist gegeben, wenn der vorgetragene Sachverhalt die vom Kläger begehrte Rechtsfolge, seinen geltend gemachten Anspruch, trägt. Ausgehend davon würde der Kläger eine Klage grundsätzlich immer gewinnen. Denn die Einreichung einer nicht schlüssigen Klage ist regelmäßig ein anwaltlicher Kunstfehler. Solche kommen bei üblichen Sachverhalten selten vor. Anders ist das bei der komplexen Prozessführung.

 

Unter komplexer Prozessführung verstehen wir Verfahren, bei denen sich der wahre den geltend ge­machten Ansprüchen zugrunde gelegte Sachverhalt nicht auf den ersten Blick erschließt. Entweder liegt das an komplexen Wechselwirkungen betroffener Rechtsfragen oder aber an einer komplexen, nicht alltäglichen Beweislage.

 

Kann man Sachverhalt und Beweislast beeinflussen?

Der Sachverhalt sind Tatsachen und die Beweislast ist eine vom Prozessrecht vorgegebene Bürde der Partei, die ihr günstige Umstände nicht nur behaupten, sondern zur Überzeugung des Gerichts beweisen muss.

 

Tatsächliche Grundlagen, die wie oben dargestellt maßgeblich den Prozessausgang beeinflussen, werden durch den im Prozess vorgetragenen Sachverhalt und ggf. deren Beweis festgestellt. Eine Klage ist nur erfolgreich, wenn der Sachverhalt, auf den sie sich gründet, auch bewiesen werden kann. Dabei ist falscher Sachvortrag selbstverständlich unzulässig.

 

Prozesstaktik und Strategie sind maßgebliche Faktoren erfolgreicher Prozessführung

Die tatsächliche Herausforderung bei komplexen Klageverfahren sind vielfältig. Erfahrene Prozessanwälte spielen vor Festlegung einer Strategie alle im Vornhinein erkennbaren Eventualitäten des Klageverfahrens durch und legen dann gemeinsam mit dem Mandanten eine Strategie für den Prozess fest.

 

Insbesondere bei komplexen Sachverhalten sind dabei 2 Punkte zu beachten. Wer die Klage gestaltet, gestaltet den Sachverhalt. Ein sorgfältig dargelegter Sachverhalt erschwert die Rechtsverteidigung des Gegners. Denn der Gegner muss in einem eigenen schlüssigen und in sich geschlossenen Vortrag den Vortrag der Klage widerlegen. Wenn er sich dabei widerspricht, wird er unglaubwürdig. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf einen von ihm zu seiner Überzeugung festgestellten Sachverhalt. Und wenn eine Partei unglaubwürdig ist, ist es wahrscheinlich, dass das Gericht ihrem Vortrag weniger Glauben schenkt, als dem des Gegners. Ein guter Schriftsatz liest sich wie ein guter Roman. Er ist in sich schlüssig, stringent, angenehm zu lesen und verblüffend einfach geschrieben.

 

Erfolgreiche Ausnutzung der Beweislast

Der Aufbau der Rechtsdurchsetzung wie auch der Rechtsverteidigung folgt der Beweisbarkeit des vorgetragenen Sachverhalts. Die Beweisbarkeit und damit den Klageerfolg kann man beeinflussen. Das wird anhand der Grundsätze zur Beweislast klar. So hat grundsätzlich der Kläger Umstände, die seinen Klagevortrag stützen, auch zu beweisen. Das erfolgt üblicherweise durch eine Behauptung im Klagevortrag und Stellung eines Beweis­angebotes, z.B. der Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht. Wenn der Gegner den Klagevortrag bestreitet, muss der Kläger üblicherweise einen Kostenvor­schuss zahlen und das Gericht gibt dann ein Sachverständigengutachten in Auftrag. Oftmals wird dieses zu zutreffenden Ergebnissen führen, aber das ist nicht garantiert.

 

Wenn nun der Kläger bereits vor Klageerhebung ein Sach­verständigen­gutachten eingeholt hat, und dieses zum Beweis des klägerischen Vortrages beifügt, muss der Gegner den Vortrag erschüttern. Das gilt freilich nicht immer uneingeschränkt, aber es gilt dann, wenn es sich um ein seriöses Gutachten handelt. Denn dann ist das Gutachten ein substantiierter, also nachhaltiger Vortrag, dass auch erhöhte Anforderungen an die Widerlegung des Vortrages gestellt werden dürfen. Das bedeutet faktische eine Umkehr der Beweislast, der Gegner muss darlegen, warum denn das bereits vorgelegte Gutachten falsch sein soll. Das vom Kläger vorgelegte Gutachten kann nicht mit der pauschalen Behauptung, es handle sich ja um ein Parteigutachten, vom Tisch gefegt werden.

 

Fazit

Erfolgreiche Prozessführung ist an eine Vielzahl von Komponenten gebunden. Ein stringenter und über­zeugender Vortrag ist einer der Faktoren. Er fordert nicht nur „rein juristische” Fähigkeiten, sondern auch sprachliche, um zu überzeugen. Aber auch die Beweislast kann durch geschickten Vortrag von beiden Seiten für sich ausgenutzt werden.

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