Auslandsdarlehen in Indien

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​Auslandsdarlehen („External Commercial Borrowings”/kurz: „ECBs”) unterliegen seit langem in Indien
starken Beschränkungen. Vorgeschrieben sind eine Mindestlaufzeit und ein Höchstzins (abhängig von
der Laufzeit). Die ECB Regularien wurden zum 30. November 2015 komplett neu strukturiert. Bis zum 31. März 2016 besteht eine Übergangsfrist zur fakultativen Anwendung der bisherigen Vorschriften. Rödl & Partner hat sich deshalb mit den Neuregelungen in einer PowerPoint-Präsentation beschäftigt:

 

Inhalt

  • Zusammenfassung der Neuregelungen der ECBs
  • Darlehensnehmer
  • Darlehensgeber
  • Höchstzinssatz
  • Verwendungszweck
  • Unveränderte Beschränkungen

 

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zuletzt aktualisiert am 08.02.2016
 

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