Betriebsratsschulung – Präsenz oder Webinar? Gastbeitrag von Dr. Michael S. Braun und Nicole Heinrich

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veröffentlicht am 14. März 2024
 

Wird in einem Unternehmen ein Betriebsrat ordnungsgemäß gegründet, entstehen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Betriebsrat neue Aufgaben und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Hierzu gehört auch, dass der Betriebs­rat als Arbeitnehmervertretung darüber wacht, dass Tarifverträge, Verordnungen, Gesetze und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Um dieser Pflicht aus­reichend nachgehen zu können, ­haben Betriebsräte Anspruch auf erforderliche Schulungen, ­soweit diese Kenntnisse vermitteln, die sich auf die Aufgaben des Betriebsrats und deren Durchführung im Betrieb beziehen und für die Arbeit des Betriebsrats ­erforderlich sind. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Daneben ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, in erforderlichem Umfang sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen (vgl. § 40 Abs. 2 BetrVG). Dr. Michael S. Braun und Nicole Heinrich beleuchten dieses Thema in ihrem Gastbeitrag für das Online-Magazin Deutscher AnwaltSpiegel.
 

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Dr. Michael S. Braun

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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