Employer of Record in Griechenland

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 26. April 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten

von Spyridon Michopoulos, Dinamiki EPE​

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In Griechenland ist das Konzept des Employer of Record (EoR) bekannt und gesetzlich verankert, wobei es sich klar von der Arbeitnehmerüberlassung abgrenzt. Die zukünftige Entwicklung des EoR bleibt ungewiss, doch angesichts des Fachkräfte­mangels neigen ausländische Unternehmen dazu, Mitarbeiter im Ausland einzustellen und von Griechenland aus Dienstleistungen anzubieten, oft mit attraktiveren Vergütungsmöglichkeiten.​

  

  
Ist das Konzept EoR in Ihrem Land bekannt? Ist das Konzept EoR in Ihrem Land gesetzlich geregelt?​

In Griechenland ist die Einstellung von Mitarbeitern über das Konzept EoR weitgehend bekannt und gesetzlich geregelt. Es gibt eine Nachfrage nach EoR, sowohl von den lokalen, als auch von den ausländischen Unter­nehmen, da Personalmangel überall herrscht.
  
Ursprünglich führte eine Notwendigkeit zur Verabschiedung des Gesetzes 2956/2001. Anschließend wurde das Gesetz 4052/2012 verabschiedet und mit dem die Richtlinie 2008/104 in das griech­ische Recht aufgenommen wurde.
  

Steht das Konzept des EoR in Ihrem Land der Arbeitnehmerüberlassung nahe ?

Das Konzept des EoR steht der Arbeitnehmerüberlassung in Griechenland nicht nahe. Die Mitarbeiter, die diesem Konzept unterliegen, werden als „normale“ Mitarbeiter behandelt, nämlich als ob sie von den end­gültigen Arbeitgebern eingestellt worden sind.
  

​Besonderheiten​ der Tätigkeit im Rahmen des EoR-Konzepts bzw. der Arbeitnehmerüberlassung

Das Gesetz legt die Voraussetzungen fest, die eine Gesellschaft decken muss, um eine Lizenz zu erhalten.
Diese Voraussetzungen sind:
  • Antrag, unterschrieben vom Geschäftsführer des Unternehmens
  • Registrierung als Unternehmer in Griechenland
  • Kopie der Satzung des Unternehmens
  • Existenz von Büroflächen
  • Strafregisterbescheinigung für den Geschäftsführer des Unternehmens
 
Für die Einrichtung eines EoR-Unternehmens ist es erforderlich, dem Arbeitsministerium die Aufnahme der bestimmten Aktivitäten zu melden, zusammen mit den rechtlichen Dokumenten, die die Erfüllung der gesetz­lichen, oben erwähnten Voraussetzungen bescheinigen. 
  
Anschließend teilt die Direktion für Beschäftigung des Arbeitsministeriums, dem Unternehmen, auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und des Berichts des dreigliedrigen Ausschusses mit, dass es innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung, Bürgschaften als Sicherheiten, sowohl für die Entlohnung der Leiharbeit­nehmer, als auch für die Sozialversicherungsbeiträge, hinterlegen muss. 
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Für die Tätigkeit des Entleihers ist keine spezielle Erlaubnis erforderlich. Es gibt jedoch besondere Umstände, unter denen es dem indirekten Arbeitgeber nicht gestattet ist, einen Zeitarbeitsvertrag abzuschließen.
  
Die Gesamtdauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers bei einem indirekten Arbeitgeber darf die 36 Monate nicht überschreiten, einschließlich etwaiger schriftlicher Verlängerungen.
  
Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf die grundlegenden Beschäftigungsbedingungen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, so dass sie das gleiche Sicherheitsniveau genies­sen, wie die regulären Mitarbeiter des indirekten Arbeitgebers.
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​​Welche steuerli​​chen Besonderheiten gibt es bei dem Konzept des EoR in Ihrem Land?

Das Risiko einer Betriebsstättenbegründung kann nicht ausgeschlossen werden. Man benötigt weitere Einzelheiten über die Aktivitäten, die das ausländische Unternehmen in Griechenland ausüben wird, um das Risiko des Erwerbs einer Betriebsstätte zu beurteilen.
  
Wenn die Fernarbeit erbracht wird, unterliegt der Mitarbeiter, der als Leiharbeitnehmer beschäftigt wird,  ausschließlich den griechischen Steuervorschriften, und für das erworbene Einkommen besteuert, das er aus dieser Beschäftigung bezieht.
  
Wenn der Leiharbeitnehmer ins Ausland entsendet wird, sollte man die weiteren geltenden DBA – Regelungen pro Fall überprüfen, um das Land mit dem Besteuerungsrecht festzustellen.
    

Wie wird sich aus Ihrer Sicht das Konzept EoR in Ihrem Land weiter entwickeln?

Man kann nicht mit Sicherheit kommentieren, wie sich das EoR- Konzept in Griechenland entwickeln wird, obwohl der Markt, wie überall in Europa, mit erheblichen Problemen des Fachkräftemangels konfrontiert ist.
  
Der derzeitige Trend geht dahin, dass die ausländischen Unternehmen auf dem griechischen Markt nach Mitarbeitern suchen, die im Ausland eingestellt werden, und Ihre Dienstleistungen, in Form von Fernarbeit von Griechenland aus, erbringen. Sie bieten höhere Vergütungsoptionen an, die von griechischen Arbeitgebern nicht angeboten werden können.​​​

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Thorsten Beduhn

Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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