Update zum Devisenrecht in der Ukraine

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Seit Anfang des Jahres befindet sich die ukrainische Währung Hrywnia (UAH) im freien Fall. Die Wechselkurse ändern sich fast täglich. Im Verhältnis zum Euro büßte die Hrywnja seit Jahresbeginn mehr als 90 Prozent ein. Die Devisenreserven in der Ukraine sind auf weniger als 10 Milliarden US-Dollar geschmolzen. Anfang des Jahres 2015 sollten es weniger als 8 Milliarden US-Dollar sein. Im Vergleich: Ende September 2014 betrugen die Devisenreserven in der Ukraine noch fast 16 Milliarden Dollar.
 
Der Internationale Währungsfonds hatte für die Ukraine ein Hilfsprogramm in Höhe von 17 Milliarden Dollar gebilligt. Davon wurden 2 Tranchen bereits überwiesen, die letzte Tranche sollte in den nächsten Wochen erfolgen.
 
Die Lage auf dem ukrainischen Devisenmarkt ist seit Monaten kritisch. Anfang des Jahres führte die Nationalbank der Ukraine (NBU) Anordnungen ein, um die Lage auf dem Devisenmarkt zu stabilisieren. Diese Maßnahmen haben eine begrenzte Geltungsdauer, normalerweise handelt es sich um 3 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Maßnahmen durch neue Anordnungen der NBU verlängert.  Die Einführung dieser Maßnahmen und ihre Fortgeltung wird u.a. mit der gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Situation in der Ukraine begründet sowie mit der Erfordernis den Terrorismus und die Geldwäsche in der Ukraine zu  bekämpfen.
 
Die Beschränkungen betreffen fast alle Arten von Devisengeschäften natürlicher und juristischer Personen. Natürliche Personen sind v.a. bei dem Kauf von Valuta, der Kontenabhebung von Fremdwährung sowie bei Überweisungen von Fremdwährung ins Ausland beschränkt. Dadurch sollte die massive Auszahlung von Ersparnissen verhindert werden und es sollte den Banken erlauben, die normalen operativen Transaktionen fortzusetzen.  Für alle Personen, die wirtschaftliche Tätigkeiten in der Ukraine ausüben, sind die Regelungen, die den Umtausch von Devisenerlösen aus Exportgeschäften betreffen, besonders relevant. Denn juristische Personen sind verpflichtet, einen Teil der Deviseneinnahmen zwingend umzutauschen.
 
Die neueste Anordnung der NBU – Nr. 758 – wurde am 1. Dezember 2014 erlassen, ist 2 Tage später in Kraft getreten und soll bis zum 3. März 2015 gelten.
 
Die Anordnung verlängert die meisten Devisenbeschränkungen, die schon früher durch die NBU eingeführt wurden. Die wichtigsten Regelungen kann man in folgenden Punkten zusammenfassen:
  1. Der Verkauf von Devisen an natürliche Personen ist täglich auf 3000 UAH (etwa 150 Euro) beschränkt.
     
  2. Banken dürfen aus Spar- und Girokonten in Fremdwährung der natürlichen Personen die ausländische Währung nur in Äquivalent von 15.000 UAH pro Tag nach dem Kurs der NBU auszahlen.
     
  3. Von Bankkonten in UAH dürfen natürliche Personen maximal 150.000 UAH pro Operationstag abheben.
     
  4. Devisenüberweisungen von natürlichen Personen ins Ausland von Bankkonten in Fremdwährung sind möglich und auf ein Äquivalent von 15.000 UAH pro Operationstag beschränkt.
    (Ausnahmen sind zugelassen, z.B. Überweisungen der Vergütung von Nichtresidenten, die aufgrund ihrer Arbeitsverträge in der Ukraine ausbezahlt werden sowie Überweisungen von Renten und Unterhaltszahlungen).
     
  5. Gemäß der Anordnung müssen 75 Prozent aller Deviseneinkünfte von Exportgeschäften der inländischen und juristischen Personen zwingend umgetauscht werden. Im August 2014 hat die NBU über den vollständigen Umtausch von Devisenerlösen verfügt. Die Beschränkung wurde im September 2014 geändert. Die Änderung dieser Norm wird mit der Aktivierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit  und der Versorgung von Unternehmen mit Fremdwährung, die sie zur Deckung ihrer laufenden Verbindlichkeiten in Fremdwährung benötigen, begründet.
     
  6. Der Eingang von Devisenzahlungen in die Ukraine aus Exportgeschäften darf 90 Tage nicht überschreiten.
     
  7. Ein Kauf von Devisen auf dem Interbankenmarkt ist möglich. Die  bevollmächtigten Banken müssen den entsprechenden Betrag in UAH auf das sog. Bilanzkonto Nr. 2900 im Auftrag der Klienten überweisen. Der Erwerb von Fremdwährung ist erst nach Ablauf von 3 Operationstagen möglich.
     
  8. Die Tilgung von Darlehen in Fremdwährung ist möglich.
     
  9. Banken werden durch die Anordnungen der NBU verpflichtet Verträge ihrer Bankkunden intensiver zu kontrollieren und die Devisenoperationen dieser zu analysieren. Außerdem müssen sie den Erwerb von Fremdwährung registrieren. Diese Registrierung wird mit den Kaufunterlagen an die NBU weitergeleitet.

 

Die Lage auf dem Devisenmarkt in der Ukraine ist nicht stabil. In dieser Situation ist es schwierig praktische Hinweise zu geben, die vor Wertverlusten der Landeswährung schützen. Sehr viele Wirtschaftssubjekte gehen zunehmend auf die Auszeichnung von Waren, Verträgen und Dienstleistungen in Fremdwährung. Das wird durch Steuerbehörden nicht sehr gerne gesehen. Viel häufiger wird eine Formel in den Verträgen verwendet, die erlaubt die Währungsverluste zu minimieren. Es gibt leider keine 100-prozentige Lösung, die eine Vermeidung von Währungsverlusten in der jetzigen Situation in der Ukraine garantiert.
 
Es bleibt nur zu hoffen, dass sich die Lage im Land wieder stabilisiert wird und die Durchführung aller Operationen in Fremdwährung ohne Beschränkungen möglich wird. 
 
zuletzt aktualisiert am 21.01.2015
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