Markenschutz über IR-Marken jetzt noch attraktiver: Pakistan, Trinidad und Tobago sowie die VAE neue Mitglieder des Madrider Systems

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veröffentlicht am 4. November 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

 
In unserem Artikel über Internationale Marken haben wir bereits über das „Protokoll zum Madrider Abkommen" berichtet. Das Madrider System, bestehend aus dem „Madrider Abkommen" und dem „Protokoll zum Madrider Abkommen" ermöglicht es, mit nur einer Markenameldung, nämlich der „Internationalen Registrierung", Schutz in bis zu 125 Ländern zu erlangen.

  

  

   

Entscheidet man sich für eine internationale Registrierung, baut diese stets auf einer Basismarke auf. Bei der Basismarke handelt es sich um eine nationale Marke oder um eine Unionsmarke. Bereits bei der Anmeldung der Basismarke oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Anmelder den Schutz seiner Marke auf beliebig viele Mitgliedsstaaten des „Madrider Systems" erstrecken.

 

Einen großen Vorteil der Internationalen Registrierung stellt zum einen die gemeinsame, zentrale Verwaltung der IR-Marke mit all ihren Erstreckungen durch die WIPO – das internationale Markenamt - dar. Daneben steht als großer Pluspunkt natürlich der finanzielle Aspekt. Die Erstreckung des Markenschutzes auf verschiedene Länder mit Hilfe einer IR-Marke ist in der Regel deutlich günstiger als die Alternative, nämlich in allen gewünschten Ländern nationale Marken anzumelden. Das kann unter Umständen sehr teuer werden. Neben den (teilweise hohen) nationalen Anmeldegebühren kommen auf den Anmelder in der Regel Korrespondenzanwaltskosten, Übersetzungsgebühren sowie Kosten für Beglaubigungen und Legalisierungen zu.

 

Erfreulicherweise hat sich das „Protokoll zum Madrider Abkommen" in 2021 um 3 weitere Mitgliedsstaaten erweitert. Teil des „Madrider Systems" werden bis Ende des Jahres Pakistan, Trinidad und Tobago sowie die Vereinigten Arabischen Emirate. Gerade der Beitritt der VAE ist erfreulich, da die Anmeldung nationaler Marken dort verhältnismäßig teuer ist.

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Anna Vogl

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