Pensionsverpflichtungen im Griff: Effektive De-Risking-Strategien für Unternehmen

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 5. Juni 2025 | Lesedauer ca. 2 Minuten


In den vergangenen 10 bis 15 Jahren haben anhaltend niedrige Zinsen zu einem signifikanten Anstieg der Pensionsrückstellungen geführt. Nach § 253 Abs. 2 HGB müssen Pensionsverpflichtungen mit einem Rechnungszins bewertet werden, der sich an der durchschnittlichen Marktrendite orientiert. Sinkt dieser Zinssatz steigen automatisch die bilanziellen Pensionsverpflichtungen, unabhängig von tatsächlichen oder rechtlichen Entwicklungen im konkreten Versorgungswerk. Gleichzeitig haben die sogenannten plan assets, – also die zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen vorgesehenen Vermögenswerte – unter der Zinsentwicklung gelitten. Trotz temporärer Erholungen an den Kapitalmärkten bleibt die langfristige Renditeerwartung gedämpft. 

Neben dem Zinsumfeld stellen aber auch weitere Faktoren wachsende Herausforderungen für die betriebliche Altersversorgung dar: Die demografische Entwicklung führt zu einer zunehmenden Zahl von Betriebsrentnern, während die Zahl der aktiven Arbeitnehmer mit Versorgungsanwartschaften seit einigen Jahren stagniert. Nur etwas mehr als die Hälfte der insgesamt 34,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben eine aktive betriebliche Altersversorgung 1 ​. Dies erhöht den Druck auf die Unternehmen, ihre Pensionsver­pflichtungen zu erfüllen zusätzlich. Zudem schaffen geopolitische Spannungen und wirtschaftliche Krisen Unsicherheiten in Bezug auf die finanzielle Stabilität von Unternehmen.

Allerdings sind auch die Möglichkeiten zur Vereinfachung, Risikominimierung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung heute so groß wie nie zuvor. Und der aktuelle Koalitionsvertrag sieht weitere Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung durch Digitalisierung und Entbürokratisierung vor. Unternehmen, die diese Entwicklungen aktiv nutzen, können nicht nur ihre Risiken wirksam senken, sondern auch die Zukunftsfähigkeit ihrer Pensionssysteme sichern.


Strategien zur Risikominimierung (De-Risking)

Um den genannten wirtschaftlichen Herausforderungen wirksam zu begegnen, stehen Unternehmen verschiedene De-Risking-Strategien zur Verfügung:


Schuldübernahme und Schuldbeitritt durch Dritte

Durch die Übertragung der Pensionsverpflichtungen an Dritte, bspw. eine Schwester- oder Holdinggesellschaft, können sich operative Unternehmen der Schwankungen der Pensionsrückstellung entledigen und so ihre Bilanz entlasten. Durch das Bündeln der Pensionsverpflichtungen und damit einhergehend der Verwaltung von Betriebsrenten aber auch des zugehörigen Vermögens verfügen Dritte häufig über größere Expertise und stabilere Finanzierungsstrukturen, was die langfristige Planungssicherheit erhöht.


Auslagerung auf eine Rentnergesellschaft

Die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen in eine speziell gegründete Rentnergesellschaft ohne operatives Geschäft stellt eine besondere Ausprägung der Schuldübernahe dar und ermöglicht eine klare Trennung vom operativen Geschäft. Die Rentnergesellschaft übernimmt sowohl die Verwaltung als auch die Auszahlung der Renten und kann durch ihre Fokussierung effizienter und kostensparender agieren. Das operative Unternehmen hingegen kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und entledigt sich der Risiken aus seinen Pensionszusagen. Rentnergesellschaften können gleichermaßen konzernintern wie durch externe Anbieter gegründet und geführt werden.

Abfindung von Pensionsansprüchen

Unternehmen können ihren Mitarbeitern Abfindungen anbieten, um die Pensionsverpflichtungen vorzeitig abzulösen, mittelfristig Liquidität freizusetzen und ihre finanzielle Flexibilität zu erhöhen. Für Bagatell­anwartschaften ermöglicht das Betriebsrentengesetz dies sogar als einseitige Maßnahme des Arbeitgebers ohne Zustimmung des Arbeitnehmers. Das gilt für bereits laufende Betriebsrenten entsprechend.

Anpassung der Pensionszusagen

Auch wenn das Betriebsrentengesetz als Arbeitnehmerschutzgesetz Grenzen setzt, sind die Möglichkeiten der Anpassung von Pensionszusagen vielfältig. So lassen sich bspw. durch die Reduktion von Garantien, die Umstellung von Renten- auf Kapitalzahlungen oder die Umstellung von leistungsorientierten auf beitragsorientierte Modelle zukünftige Verpflichtungen deutlich reduzieren und spürbar besser kalkulieren.

Ausgliederung und Saldierung von plan assets

Durch die Ausgliederung der plan assets bspw. in ein Contractual Trust Arrangement (CTA) oder mittels Verpfändung können Unternehmen das für die Bedienung der Pensionsverpflichtungen reservierte Vermögen bilanzneutral und rechtlich geschützt verwalten. Diese Trennung der plan assets vom übrigen Unternehmensvermögen schützt Versorgungsanwärter und Betriebsrentner vor Insolvenzrisiken und erhöht gleichzeitig Transparenz und Kontrolle. Das Bilanzbild profitiert von der Saldierung des Vermögens mit der Pensionsrückstellung. Zudem können häufig durch eine professionelle Verwaltung der plan assets höhere Renditen erzielt werden, was die finanzielle Stabilität weiter stärkt.


Wechsel des Durchführungsweg

Auch ein Wechsel von der Direktzusage zu anderen Durchführungswegen – Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder Pensionskasse – kann nicht nur Risiken reduzieren, sondern auch Verwaltungskosten senken. Zudem ermöglicht der Wechsel des Durchführungswegs häufig eine bessere Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter, etwa durch die Aufnahme des Unternehmens in Gruppenverträge von Versicherungen.
 

Jetzt handeln – Zukunft sichern

Entscheider sollten die Gelegenheit nutzen, ihre Versorgungssysteme zu modernisieren, Risiken gezielt zu steuern und dabei gleichzeitig die Attraktivität für Mitarbeitende zu erhöhen. Wer heute handelt, stärkt die Position seines Unternehmens für morgen. ​

1 2025-03-13 B. a) Arbeitgeber- und​ Trägerbefragung Verian (BAV 2023): Entwicklung der Zahl der aktiven bAV-Anwartschaften nach Durchführungswegen von 2001 bis 2023>​​​

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