Internationalisierung der Rechnungslegung – Wann lohnt sich die Umstellung auf IFRS?

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​Von Christian Landgraf und Fabian Raum, Rödl & Partner Nürnberg
 
Der Trend der Internationalisierung hat längst auch die Rechnungslegung erfasst. Seit mittlerweile mehr als 10 Jahren sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU verpflichtet, einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufzustellen. Doch auch für nicht börsennotierte Unternehmen kann sich eine Anwendung lohnen – oder faktisch gar alternativlos sein. 
 
Eine freiwillige Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS stößt in der Praxis oft auf Skepsis. Insbesondere der im Vergleich zum Handelsgesetzbuch (HGB) erhöhte Umfang der Angaben sowie deren Komplexität und Änderungsdynamik halten viele Unternehmen von einer IFRS-Einführung ab. 
 
Tatsächlich mag ein Übergang von HGB auf IFRS nicht in allen Fällen sinnvoll sein. So besteht das Hauptziel der IFRS in der Bereitstellung von entscheidungsnützlichen Informationen für Investoren und Gläubiger – ­z.B. durch eine stärkere Orientierung der Bilanzierung an Zeitwerten. Diesen Aspekt gewichten inhabergeführte Unternehmen sicherlich ganz anders als kapitalmarktorientierte Unternehmen. Dennoch kann es auch gute Gründe für eine IFRS-Umstellung geben.
 

Unterstützung der Wachstumsstrategie 

Gerade expandierende Unternehmen, die im Rahmen ihrer internationalen Wachstumsstrategie auf der Suche nach weiteren Kapitalgebern sind, profitieren von einer Umstellung auf IFRS. Das gilt insbesondere dann, wenn mittel- oder langfristig eine Finanzierung oder ein „Exit” über den Kapitalmarkt in Betracht gezogen werden. Durch eine frühzeitige Anwendung der IFRS können Unternehmen Erfahrungen sammeln, die im Hinblick auf eine später verpflichtende IFRS-Bilanzierung zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen führen. Darüber hinaus verlangen oftmals auch Banken die Vorlage eines IFRS-Abschlusses – v.a. bei internationalen Finanzierungsvorhaben. Eine frühzeitige Umstellung auf IFRS kann somit die Flexibilität des Kapitalmanagements erhöhen.
 
Ein weiterer häufiger Anlass für eine Umstellung auf IFRS sind Veränderungen im Gesellschafterkreis. Bspw. kann ein neuer Mehrheitsgesellschafter seinerseits zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses verpflichtet sein. Nicht selten müssen dann innerhalb kurzer Zeit geprüfte, auf IFRS übergeleitete Zahlen und Angaben an den neuen Eigentümer berichtet werden. Hierzu ist regelmäßig der Einsatz von Spezialisten erforderlich, um bei der kurzfristigen Umstellung der Prozesse, der Ermittlung der zusätzlichen Daten sowie der Schulung der Mitarbeiter zu unterstützen.
 

Optimierung des​​​​ internen Reportings

​Obwohl die IFRS primär der externen Berichterstattung dienen, hat eine Umstellung auch Auswirkungen auf das interne Reporting. Zum einen erfordert die Umsetzung der IFRS eine enge Verzahnung von internem und externem Berichtswesen – etwa bei der Erhebung von Daten zu Entwicklungskosten oder für Zwecke der Teilgewinnrealisierung bei Fertigungsaufträgen. Zum anderen sollte eine IFRS-Einführung als Chance genutzt werden, die internen Berichtsstrukturen zu straffen.
 
Da die internationalen Rechnungslegungsstandards stärker als die HGB-Vorschriften das Ziel einer realistischen Abbildung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens verfolgen, liefern IFRS-Zahlen i.d.R. entscheidungsnützlichere Finanzinformationen. Die vorliegenden Daten können daher auch für das Management-Reporting genutzt werden. Die Vereinheitlichung des Konzernberichtswesens eröffnet weitere Optimierungspotenziale – gerade bei international tätigen Unternehmen. Durch die weltweite Verbreitung der IFRS wird die Überleitung von lokalem Recht auf IFRS oftmals vereinfacht oder gar hinfällig.
 

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Ob der Nutzen einer freiwilligen IFRS-Bilanzierung deren Kosten überwiegt, ist vom Einzelfall abhängig. Als Unternehmen auf dem Sprung zum Kapitalmarkt oder mit internationaler Ausrichtung empfiehlt es sich jedenfalls, die Möglichkeit frühzeitig zu prüfen.​​​​​​​​​​

Kontakt

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Christian Landgraf

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.)

Partner

+49 911 9193 2523

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Bitte beachten Sie:

  • Eine freiwillige IFRS-Um­stel­lung kann sich ins­be­son­dere für wachsende, international ausgerichtete Unternehmen lohnen – gerade auf dem Sprung zum Kapitalmarkt.
  • Prüfen Sie daher, ob für künftige Kapitalaufnahmen ein IFRS-Abschluss notwendig sein könnte.
  • ​Berücksichtigen Sie auch mögliche Optimierungs​​­potenziale für die interne Berichterstattung.​
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