Ermittlung angemessener Verrechnungspreise – Trend zu Benchmarkstudien

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​​​​​Von Michael Scharf und Mariana Robles, Rödl & Partner Nürnberg und Madrid
 
Bei der Ermittlung angemessener Verrechnungspreise ist stets auf den international anerkannten Maßstab des Fremdvergleichsgrundsatzes abzustellen. Die hierfür benötigten Informationen werden regelmäßig aus Datenbanken gewonnen. Künftig werden Datenbankanalysen international stärker nachgefragt werden – darauf sollten sich Unternehmen frühzeitig einstellen.
 
Ausschlaggebend für die Akzeptanz von Verrechnungspreisen ist ihr Einklang mit dem internationalen Fremdvergleichsgrundsatz („arm´s-length-principle”). Üblicherweise erfordert der Fremdvergleichsgrundsatz, dass Geschäftsvorfälle zwischen unabhängigen Unternehmen mit denen von verbundenen Unternehmen vergleichbar sind. Hierzu wird eine erhebliche Menge an Informationen, insbesondere über Preise und Margen, von Dritten benötigt.
 
Für Unternehmen frei zugängliche Daten, die sich für diese Zwecke eignen könnten, sind i.d.R. jedoch schwer zu beschaffen oder können unvollständig oder schwer interpretierbar sein. So wird vermehrt auf Datenbanken kommerzieller Anbieter zurückgegriffen, um die benötigten Vergleichswerte zu generieren.
 

Datenban​kanalysen in der Praxis

Der Benchmarkingprozess (Datenbankanalyse) dient der Identifikation von Brutto- und Nettomargen und ermöglicht eine Orientierung an international vergleichbaren Unternehmenswerten (Ein- und Mehrjahresbetrachtung). Eine gesetzliche Erstellungsverpflichtung von Benchmarkstudien durch die Unternehmen besteht in Deutschland derzeit nicht. Andere Länder fordern hingegen bereits, solche Studien den Dokumentationen beizufügen.
 
Die Beratungspraxis zeigt oftmals die besondere Relevanz und das Erfordernis, erzielte Margen in den Kontext vergleichbarer Unternehmen zu stellen. Gerade bei Unternehmen mit Routinefunktionen (geringer Funktions- und Risikoumfang) verlangen die Finanzverwaltungen in den Betriebsprüfungen verstärkt derartige Informationen. Neben der eigenen Verwendung von Datenbankanalysen durch die Finanzverwaltung stellen sie gleichzeitig selbst hohe Anforderungen an die Akzeptanz von durch Steuerpflichtige erstellte Benchmarkstudien. Das ist umso bemerkenswerter, da die eigentliche Beweislast im Hinblick auf die Unangemessenheit von Verrechnungspreisen bei der Finanzverwaltung liegt.
 
Künftig ist daher eine Weiterentwicklung der Thematik auf internationaler Ebene zu erwarten. Durch das BEPS-Projekt der OECD erhalten Datenbankanalysen in Zusammenhang mit dem neuen Dokumentationskonzept der OECD-Guidelines (Kapitel 5) bereits eine breite Akzeptanz.
 
Rödl & Partner hat seit vielen Jahren Erfahrung in der Erstellung verwertbarer Benchmarkstudien in den unterschiedlichsten Branchen. Seit dem Jahr 2010 hat sich die Anzahl der durch international tätige Mandanten in Auftrag gegebenen Benchmarkstudien verdreifacht. Somit zeigt sich ein Trend hin zur immer gefragter werdenden Erstellung von Datenbankanalysen in der Beratung von international tätigen Familienunternehmen.
 

Fazit und A​​​usblick

Unternehmen mit grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen sollten aufgrund der Entwicklung bereits frühzeitig ein Konzept erarbeiten, wie und in welchem Umfang Datenbankanalysen im Unternehmen eingesetzt werden können: Angefangen von automatischer Datenerhebung bis hin zur regelmäßigen Aktualisierung und Überprüfung bestehender Strukturen auf Veränderungen. Intern sollten entsprechende Regularien festgelegt werden, da einzelne Länder inzwischen die Vorlage einer geeigneten Benchmarkstudie, darunter China und Indien, verlangen. Andere werden mittelfristig wohl ebenfalls diesen Weg einschlagen (bspw. Polen ab 2017). Auch in deutschen Betriebsprüfungen zeigt sich der deutliche Trend zu solchen Studien. Die Benchmarkstudie wird damit zunehmend ein Kernelement der Verrechnungspreisbildung und -dokumentation darstellen. ​​​
 

Kontakt

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Michael Scharf

Steuerberater

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Bitte beachten Sie:

  • Erarbeiten Sie im Unter­neh­men ein Konzept zum Einsatz von Bench­mark­studien.
  • Überprüfen Sie die unternehmensinternen Strukturen regelmäßig auf Veränderungen.
  • Nutzen Sie die Benchmark­studie als gutes Werkzeug zur Identifikation fremdüblicher Margen.​

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