The best trade deal ever made – Freihandelsabkommen USMCA: USA, Mexiko und Kanada erzielen Durchbruch bei Nachverhandlungen

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veröffentlicht am 11. Februar 2020 / Lesedauer ca. 3 Minuten
 

Zum Jahresende 2019 haben sich die drei Teilnehmerländer des USMCA nach langer Hängepartie auf eine überarbeitete Version des nordamerikanischen Freihandels­abkommens geeinigt. Der mexikanische Peso erholte sich dank der Nachricht der Unterzeichnung des Vertragszusatzes sofort um ca. 3 Prozent gegenüber dem US-Dollar. Mit dem Vertragszusatz erhöhen sich Umwelt- und Arbeitsrechtsschutz, wie von den US-Demokraten, Kanada und den Gewerkschaftsverbänden beider Länder gefordert. Der mexikanische Senat hat mit überwältigender Mehrheit die neue Fassung bereits am 13. Dezember 2019 ratifiziert; Kanada wird in Kürze folgen.

  

   

Auch wenn es von Donald Trump gerne anders dargestellt wird, ist USMCA kein völlig neues Freihandels­abkommen, sondern eine gründliche Überarbeitung und Aktualisierung des NAFTA-Vertrags. In den Bereichen Digitales, Umweltschutz und auch in der Agrarwirtschaft öffnen sich die Teilnehmerländer im Vergleich zu NAFTA. Bedenklich stimmt die sog. „Sunset-Klausel”; sie legt fest, dass das USMCA nach sechs Jahren automatisch ausläuft, sofern es nicht aktiv durch die Exekutive verlängert wird. Das könnte es zum Spielball politischer Interessen der jeweils amtierenden Regierung machen.

 

Neue Ursprungsregeln

Kernstück des neuen USMCA ist der im Vergleich zur NAFTA stark verschärfte Regional Value Content von bisher 62,5 auf 75 Prozent ab 2023. Um zollfrei zwischen den Teilnehmerländern verbracht werden zu können, muss z.B. ein PKW spätestens Anfang 2023 zu 75 Prozent in Nordamerika hergestellt worden sein. In die Betrachtung fließen alle Zulieferer, aber auch Forschungs- und Entwicklungskosten ein. Als zwingende Folge werden die Fahrzeughersteller sowie die Tier-1-und Tier-2-Zulieferer weitere Teile der Produktion aus Europa oder Asien nach Nordamerika verlagern. Damit Neuansiedlungen nicht ausschließlich in Mexiko erfolgen, hat sich die USA als Neuerung den sog. „Labor Value Content“ ausgedacht: 40 Prozent des fertigen PKW müssen zu einem Stundenlohn von 16 US-Dollar hergestellt werden, also mehr als 10 US-Dollar über dem mexikanischen Industriedurchschnittslohn.

 

Höherer Arbeitsrechtsstandard

Noch kaum diskutiert, in der Praxis aber von enormer Bedeutung, sind die für Mexiko sehr hohen neuen Standards im Arbeitsrecht. Als Grundbedingung für den Abschluss haben die USA ihrem südlichen Nachbarn eine historische Arbeitsrechtsreform förmlich in das Gesetzbuch diktiert. Es geht v.a. um Fragen des Kollektiv­arbeitsrechts. Zwar sind die Gewerkschaften in Mexiko traditionell stark, waren aber bisher mehr um möglichst großen Einfluss und das Füllen der eigenen Gewerkschaftskasse bemüht. Die neuen Bestimmungen im Kollektivarbeitsrecht sehen nunmehr einen transparenten, basisdemokratischen Prozess unter starker Einbindung der Arbeiter bei der Wahl der Gewerkschaft, deren Vertreter und beim Abschluss von Tarif­ver­trägen vor. Die USA erhoffen sich von flächendeckenden Kollektivarbeitsverträgen mittelfristig einen Anstieg der Löhne in Mexiko.

 

Die Folge ist, dass die PKW-Preise ansteigen werden. Das Zusatzprotokoll der Nachverhandlungen erhöht die Kontrollmechanismen, gegen die sich Mexiko mit Verweis auf Verletzung seiner territorialen Souveränität lange gewehrt hatte: Es werden spezielle Experten-Panels gebildet, die Zutritt zu mexikanischen Fabriken haben, dort unangemeldet Kontrollen durchführen und Beschwerden nachgehen dürfen. Ein Bruch der Regeln hat Strafzölle zur Folge.

 

Digitales und Schutz geistigen Eigentums

Für Investoren und Start-up-Gründer wurden interessante Regelungen geschaffen. Das neue USMCA befreit Hoster von Webseiten sowie Social Media-Betreiber von der Störerhaftung – das bedeutet, sie können nicht für den auf ihren Seiten eingestellten Content Dritter zur Rechenschaft gezogen werden. Da zusätzlich in Mexiko die Rechtsdurchsetzung und auch die Strafverfolgung nur z.T. gewährleistet sind, werden viele Betreiber von Webseiten den Standort ihrer Server in das billigere Mexiko verlagern. Schon jetzt hat sich in Zapopan (Jalisco) ein mexikanisches Silicon Valley gebildet. Es lockt mit gut ausgebildeten, englischsprachigen Programmierern zu niedrigen Löhnen zahlreiche App-Entwickler aus dem unbezahlbar gewordenen Silicon Valley nach Mexiko.

 

Für den grenzüberschreitenden Online-Handel sehr bedeutsam sind Änderungen bei den sog. „de-minimis-Regeln”. Die Wertgrenzen, bis zu denen Waren zollfrei und ohne Deklarationspflicht eingeführt werden dürfen, liegen in den USA schon seit 2016 bei 800 US-Dollar. Kanada erhöht die Grenze dank USMCA auf 150 Kanadische Dollar; Mexiko auf 100 US-Dollar.

 

Fazit

Donald Trump hatte den alten NAFTA-Vertrag auf Twitter als „worst trade deal ever made“ tituliert. Nüchtern ist festzuhalten, dass das USMCA zumindest besser ist, als gar kein Abkommen. Es enthält einige kritische Punkte, aber auch sinnvolle Aktualisierungen des in die Jahre gekommene NAFTA. Zugleich birgt es zahlreiche neue Chancen für Investoren, gerade in der IT-Branche.

Bitte beachten Sie:

  • ​Unternehmern ist dringend zu raten, sich frühzeitig mit den sukzessive in Kraft tretenden Herkunftsregeln auseinanderzusetzten. Die Verlagerung von Produktionsstandorten kann sich als echter Wettbewerbsvorteil auswirken.
  • Für die Branchen IT und Umweltschutz/Erneuerbare Energien eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten, die von deutschsprachigen Unternehmen stärker genutzt werden sollten.
  • Wer bereits eine Niederlassung in Nordamerika unterhält, kann deutlich aufatmen. Zumindest für die nächsten sechs Jahre ist Investitionssicherheit geschaffen worden.

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Moritz Deppe

Rechtsanwalt

Associate Partner, Leiter Rechtsberatung Puebla

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