Erwerb eines internationalen Konzerns im Asset Deal – Chancen und Risiken

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veröffentlicht am 9. Juni 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten
 

In einer stets enger vernetzten Welt ist es üblich, dass sich Produktionsprozesse über Landesgrenzen hinweg erstrecken und daher viele Unternehmen über Beteiligungen im europäischen und außereuropäischen Ausland verfügen. Soll ein bestimmter transnationaler Produktionsprozess erworben werden, kann es u.U. sinnvoll sein, die Produktionssparte als sog. „Asset Deal“ zu erwerben. Das ist v.a. der Fall, wenn der Prozess Teil eines Verkäuferkonzerns ist und er anschließend weiter bestehen bleibt, weil noch weitere Produktsparten vorhanden sind, die nicht erworben werden.

  

  

 

Ein Asset Deal kann für Erwerber enorme wirtschaftliche Chancen bieten. Doch dazu muss beim Kauf eventuellen Risiken begegnet werden.

 

Wirtschaftliche Chancen

Oftmals verfügen internationale Konzerne über eine Vielzahl von Produktionssparten, wobei nicht alle gleichermaßen profitabel sind. Teilweise liegt das an einer mangelhaften Organisation von Prozessen oder daran, dass es sich nur um eine Teilsparte des Konzerns handelt, die aus spezifischen Gründen nicht mehr fortgeführt werden soll. Die Konstellation bietet für mögliche Erwerber ein enormes Potenzial. So können durch den Kauf solcher Betriebssparten ggfs. eigene Produktionsprozesse und Produkte ergänzt bzw. weiter aus­gebaut und dadurch Synergie-Effekte erzielt werden, die im Verkäuferkonzern bisher nicht realisiert werden konnten.

 

Der Erwerb einer Produktionssparte oder eines (Teil-)Betriebs erfolgt regelmäßig nicht in Form eines Share Deals, sondern durch einen Asset Deal, wenn der Verkäufer nicht bereits im Vorfeld der Transaktion
diesen Produktionsbereich mittels eines sog. „Carve-Outs“ in eine eigene Gesellschaft herausgelöst hat.

 
Im Gegensatz zum Share Deal, bei dem sämtliche Anteile und somit das gesamte Unternehmen mit
allen Vermögenwerten auf den Erwerber übergehen, werden beim Asset Deal  –  mit der sog. „Einzel­rechts­nachfolge“  –  alle notwendigen Vermögensgegenstände für die Fortführung des Betriebs bzw. Produktions­prozesses erworben. Es handelt sich bei den Vermögensgegenständen jedoch nicht nur um die für einen Produktionsprozess notwendigen Maschinen  –  vielmehr gehen i.d.R. auch die zugehörigen Arbeitsverhältnisse, Vertragsbeziehungen, Know-how und geistiges Eigentum über. Da all diese Gegenstände und Vertrags­beziehungen einzeln übertragen (und aufgelistet) werden müssen, stellt das auf den ersten Blick eine deutlich aufwendigere Vertragsgestaltung bzw. Umsetzung der Transaktion dar.

 

Vorbereitung des Asset Deals

Besonderes Augenmerk ist auf die Vorbereitung eines Asset Deals zu legen; in dieser Phase werden oft die Weichen für Erfolg oder Misserfolg der Transaktion gestellt. Zu Beginn eines internationalen Asset Deals ergeben sich essenzielle Fragen: Verfügt der Käufer bereits über Gesellschaften in den jeweiligen Zielländern oder muss zunächst eine Tochtergesellschaft gegründet werden? Gibt es einen Ansprechpartner vor Ort, dem vertraut werden kann und der bei der Akquisition sowie im Anschluss unterstützen kann? Soll ein über­gehender Mitarbeiter die übernommene Betriebssparte weiterhin leiten oder soll sie in die eigene Organisation integriert und von dort zentral geführt werden? Es ist daher äußerst wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, der sich mit dieser Art von Transaktionen auskennt und über ein Netzwerk in den Zielländern verfügt, um auf die jeweiligen länderspezifischen Themen eingehen zu können.

 

Ein wichtiger Baustein ist die Durchführung einer ausreichenden und auf die Bedürfnisse eines Asset Deals
abgestimmten Due Diligence. Sie dient nicht ausschließlich der Aufdeckung etwaiger Risiken bei dem zu erwerbenden Betriebsteil und deren Mitarbeitern bzw. den zu übernehmenden Vertragsbeziehungen, sondern soll auch über die eigene, künftig notwendige Gesellschaftsstruktur Aufschluss geben. So gilt es, besonders die vertraglich zu regelnde, länderübergreifende Verzahnung der einzelnen Produktionsprozesse zu fokussieren  –  etwa bei Verrechnungspreisen. Auch ist die Genehmigungssituation der zu veräußernden Betriebssparte von besonderer Relevanz, da i.d.R. notwendige Genehmigungen beim Asset Deal nicht automatisch mit übergehen. Sie sind jeweils zu identifizieren und für die Käufergesellschaft  –  sofern noch nicht vorhanden  –  vor Vollzug der Transaktion zu beantragen und wenn möglich zu erhalten.

 

Asset Deal-Vertrag

Ein weiterer zentraler Baustein ist die Wahl der richtigen Vertragsstruktur. Grundsätzlich ist sie bei Asset Deals
im Vergleich zum Share Deal aufwendiger, da sämtliche zu erwerbenden Vermögensgegenstände einzeln aufgeführt bzw. bestimmbar individualisiert werden müssen. Erstreckt sich die Transaktion über mehrere Länder, sind ebenso die Rechtsordnungen der jeweiligen Länder zu berücksichtigen, denn die Übertragung von Mobilien und Immobilien regelt sich stets nach dem Recht des Landes, in dem sie sich befinden. Auch bestehende Verträge müssen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts übertragen werden, nachdem sie vereinbart wurden. Dabei ist zu bedenken, dass regelmäßig die Zustimmung der anderen Vertragspartei zur Übertragung notwendig ist.

 
Die richtige Vertragsstruktur zum Kauf einer Vielzahl von Vermögensgegenständen aus verschiedenen Ländern verschlankt nicht nur das gesamte Vertragswerk, es ermöglicht den Vertragsparteien auch, die Transaktion effizient und rechtssicher umsetzen zu können.

 
Werden Vermögensgegenstände in mehreren Ländern von mehreren Verkäufern erworben, sollten die Erwerbsvorgänge, soweit realisierbar, einheitlich gestaltet werden. Es bietet sich an, wesentliche zentrale Regelungen in einem sog. „Rahmenvertrag“ zusammenzufassen, der einer Rechtsordnung unterstellt ist: Dazu gehören

  • der Kaufpreismechanismus sowie die Berechnung des Kaufpreises,
  • Übertragungszeitpunkte,
  • Garantien zu den verkauften Gegenständen und deren Rechtsfolgen bei Verletzung,
  • temporäre Weiternutzung von spezifischen Leistungen des Verkäufers oder
  • ein Wettbewerbsverbot.

 

Dadurch wird vermieden, dass für das jeweilige Land separate Verträge nach Landesrecht mit unterschied­lichen Rechtsfolgen vereinbart werden.

 

Es empfiehlt sich, mit einem Rahmenvertrag zu arbeiten, der sämtliche Punkte vor die Klammer zieht, die in
allen Verträgen geregelt werden müssen. Sofern aufgrund nationaler Regelungen  –  bspw. im Falle des Erwerbs eines Grundstücks  –  eine Rechtsordnung verlangt, dass ein Vermögensgegenstand nach den spezifischen Formvorschriften des Landes übertragen wird, in dem sich der Gegenstand befindet, kann das als Anlage zum Rahmenvertrag in sehr kurzer Weise abgebildet und anschließend umgesetzt werden. Das Vorgehen bietet den Vorteil, dass ein Berater das Rahmenvertragswerk entwirft und nur punktuell weitere Berater aus den jeweils
betroffenen Ländern bei der Kaufvertragserstellung und Verhandlung mit einbezogen werden. Das hilft Kosten und ggf. Widersprüche zwischen den Vertragsteilen zu vermeiden.

 
Des Weiteren ist die Auflistung der Vermögensgegenstände von besonderer Relevanz, da sie sehr umfangreich
ist und von den ausländischen Verkäufern oft in der jeweiligen Landessprache erstellt werden muss. Dabei ist auf Vollständigkeit und Korrektheit zu achten, da grundsätzlich nur aufgelistete Gegenstände Teil des Kaufs sind und übergehen, soweit das nicht anderweitig aus dem Vertrag bestimmbar ist.

 
Es ist wichtig, im jeweiligen Land über eine Vertrauensperson zu verfügen, die das notwendige spezifische
Branchen-Know-how inne hat. Zusätzlich sollte zwischen dem Rechtsberater des Landes, in dem sich die zu kaufenden Assets befinden und dem Ersteller des Rahmenvertrags ein ständiger Austausch bestehen, um etwaige landesspezifische Besonderheiten, Risiken oder bestehende Verpflichtungen im Rahmenvertragswerk vollständig abzubilden.

 

Integration ins Unternehmen

Nach dem Erwerb der internationalen Produktionssparte bzw. des Betriebs gilt es, ihn  –  einschließlich der übernommenen Mitarbeiter aus den einzelnen Ländern  –  ins eigene Unternehmen optimal zu intergerieren. So werden die positiven Effekte aus dem Kauf der internationalen Assets möglichst schnell realisiert.

 
Die im Due Diligence-Prozess erworbenen Kenntnisse können herangezogen und eine entsprechend optimierte
Struktur und Herangehensweise implementiert werden.

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