Einwanderungsmöglichkeiten in Lettland für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern

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veröffentlicht am 10. Mai 2023 | Lesedauer ca. 4 Minuten


Lettland bietet zahlreiche Möglichkeiten, um dort zu sein, zu arbeiten und Geschäfte zu machen. Der lettische Markt ist für Arbeitnehmer und Unternehmer gleichermaßen zugänglich. Es gibt die Möglichkeiten für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte, eine Europäische Blaue Karte, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, ein Visum für Existenzgründer oder ein Visum für Fernarbeit in Lettland zu erhalten.



Je nachdem, wonach Sie suchen – eine Möglichkeit, in Lettland beschäftigt zu werden, aus Lettland heraus für Unternehmen in einem anderen Land zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen (Start-up) – sind verschie­dene Einwanderungsoptionen denkbar. Ist ein langfristiger Aufenthalt in Lettland geplant, besteht die Mög­lich­keit, eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder die Blaue Karte EU zu beantragen.


Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die es ihrem Inhaber ermöglicht, in dem Land zu le­ben und zu arbeiten, das die Blaue Karte ausgestellt hat. Blaue Karten EU werden in Lettland ausgestellt, um hochqualifizierte Arbeitnehmer aus anderen Ländern anzuwerben, und werden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt.

Um die Blaue Karte EU zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Ausbildung: Die Person muss über eine Hochschulausbildung verfügen (mindestens dreijähriges Studium in dem im Arbeitsvertrag genannten Fachgebiet oder Sektor) oder über eine mindestens fünfjährige Berufs­erfahrung in dem im Arbeitsvertrag genannten Sektor oder Fachgebiet;
  • Höhe des Gehalts: Das Gehalt muss höher sein als das durchschnittliche Bruttogehalt in Lettland während des vorangegangenen Jahres. Wenn die Person in einem Beruf beschäftigt ist, für den nicht genügend Ar­beits­kräfte zur Verfügung stehen (z.B. IT- und Kommunikationsfachleute, Ingenieure, Technologen, Finanz­analysten), muss der Koeffizient 1,2 auf ihr Gehalt angewendet werden. Bei anderen Berufen muss der Ko­ef­fizient 1,5 auf das Gehalt angewandt werden.


Die Blaue Karte EU hat im Vergleich zur regulären befristeten Aufenthaltserlaubnis mehrere Vorteile:

  • Inhaber der Blauen Karte EU haben günstigere Bedingungen im Falle eines Arbeitsplatzverlustes.
  • Wenn ein Inhaber der Blauen Karte EU den Status eines ständigen EU-Aufenthaltsberechtigten in Lettland erlangen möchte, kann er/sie für einen Zeitraum von 18 Monaten aus Lettland ausreisen, wenn die Ab­we­sen­heit mit der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in der Eigenschaft eines Arbeitnehmers oder Selbst­stän­di­gen oder der Ausübung eines Freiwilligendienstes verbunden ist.
  • Das Verfahren zur Erlangung der Blauen Karte EU ist schneller, es werden weniger Dokumente benötigt und die staatlichen Abgaben sind geringer als bei der Erlangung einer regulären Aufenthaltsgenehmigung.


Um die Blaue Karte EU zu erhalten, muss der potenzielle Arbeitgeber eine Empfehlung beim Amt für Staats­bür­ger­schafts- und Migrationsangelegenheiten (im Folgenden „Amt“) einreichen. Danach muss die betreffende Person alle Dokumente vorlegen, die ihr Recht auf eine Blaue Karte EU belegen. Nach Prüfung der Dokumente erteilt das Amt die Blaue Karte EU.


Wenn ein Ehepartner und/oder ein minderjähriges Kind mit dem eingeladenen Arbeitnehmer gemeinsam ein­reist, müssen sie Dokumente vorlegen, die die Verwandtschaft bestätigen. Reist ein minderjähriges Kind oder ein Kind, das sich in der Obhut des eingeladenen Mitarbeiters befindet, mit, so muss der Elternteil des Kindes, der nicht mit dem Kind nach Lettland reist, eine Genehmigung für den Aufenthalt des Kindes in Lettland aus­stellen (die entweder vor einem Notar oder in Anwesenheit eines Beamten des Amtes in Lettland unterzeichnet werden muss).


Zeitlich beschränkte Aufenthaltserlaubnis

Was die reguläre Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen betrifft, so ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis (TRP) eine praktikable Option für diejenigen, die in Lettland arbeiten möchten. Vorbehaltlich spezifischer Ein­schrän­kungen in Bezug auf den Erwerb eines Visums, die Beschäftigung selbst (Höhe des Gehalts) und die Unterbringung (Wohnsitz und Gesundheitsversorgung müssen gewährleistet sein) ist es nichtsdestotrotz die gängige Beschäftigungsoption für ausländische Arbeitnehmer in Lettland.

 
Um das TRP zu erhalten, müssen in der Regel die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Ausbildung: Keine spezifischen Anforderungen; aber es ist zu beachten, dass die Ausbildung der Position entsprechen muss, für die der ausländische Arbeitnehmer eingestellt wird.
  • Höhe des Gehalts: Im Allgemeinen nicht weniger als das durchschnittliche Bruttogehalt in Lettland im Vorjahr.


Um das TRP zu erhalten, muss der potenzielle Arbeitgeber eine Einladung beim Amt einreichen. Anschließend werden die erforderlichen Anträge ebenfalls über das Amt bearbeitet. Wenn ein Ehepartner und/oder ein min­der­jähriges Kind mit dem eingeladenen Arbeitnehmer reist, können sie eine Aufenthaltserlaubnis mit der glei­chen Dauer wie der eingeladene Arbeitnehmer beantragen.


Start-Up Visa 

Das Start-up-Visum wird für Gründer aus Nicht-EU-Ländern angeboten, die in Lettland ein Unternehmen grün­den wollen. Ein Start-up kann mehrere Gründer mit einem Start-up-Visum haben. Das Antragsverfahren kann etwa einen Monat dauern, während das Visum selbst für einen Zeitraum von maximal drei Jahren erteilt wird und Ehegatten und Kindern offensteht.

Das Hauptkriterium für den Erhalt eines Start-up-Visums ist eine innovative (meist technologiebasierte) Idee, die leicht skalierbar ist und einen deutlichen Mehrwert hat.

Vor der Einreichung der Unterlagen beim Amt ist es ratsam, sich zu vergewissern, dass die gewählte Idee als innovativ eingestuft werden kann, indem die geplante Tätigkeit im Detail beschrieben wird. Sobald der in­no­va­tive Charakter des Start-ups bestätigt ist, können die befristete Aufenthaltsgenehmigung (Visum) und die Grün­dung des Start-ups (des Unternehmens) selbst in Angriff genommen werden.


Remote Work Visa

Drittstaatsangehörige können ein Langzeitvisum für einen Zeitraum von einem Jahr beantragen, wenn sie sich in Lettland aufhalten möchten, während sie in einem anderen Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine abhängige oder selbständige Tätigkeit ausüben. In diesem Fall ist das entscheidende Kriterium die Fähigkeit, Aufgaben aus der Ferne zu erfüllen, z. B. die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Beratungen, Übersetzungsdiensten, Marketingdienstleistungen usw.


Nach Ablauf des ersten Visums kann ein weiteres langfristiges Visum für einen weiteren Zeitraum von einem Jahr beantragt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die oben genannte Person nach Ablauf des Wieder­holungsvisums für einen Zeitraum von sechs Monaten kein weiteres Langzeitvisum beantragen kann, das auf demselben Grund wie das vorherige Visum beruht. Wenn die genannte Person nach Ablauf des Langzeitvisums in Lettland bleiben möchte, kann sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Diese Option hat mehrere Nachteile: Erstens ist die Gehaltsanforderung für den Arbeitnehmer/Selbstständigen höher als üblich (das 2,5-fache des durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalts in Lettland), und zweitens gewährt sie keine Rechte auf eine Anstellung oder selbstständige Tätigkeit in Lettland.

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