Wegweiser ESG: Zukunft mit regulatorischer Entlastung gestalten

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​ESG & Nachhaltigkeit​

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 2. Juli ​​​​​​​2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Mit dem sogenannten „Omnibus-Paket“ plant die EU-Kommission zentrale ESG-Vorgaben zu reduzieren. Für Unternehmen bedeutet das mehr Flexibilität – aber auch die Notwendigkeit, Nachhaltigkeit eigenverantwortlich strategisch zu verankern.


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Die europäische Nachhaltigkeitspolitik steht vor einer großen regulatorischen Veränderung: Mit dem ersten „Omnibus-Paket“ verfolgt die EU das Ziel, Berichtspflichten zu verschlanken, Bürokratie abzubauen und so die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken – ohne zentrale Nachhaltigkeitsziele aus dem Blick zu verlieren. Betroffen sind unter anderem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Bilanzrichtlinie (BilanzRL, Richtlinie 2013/34/EU), das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) sowie die EU-Taxonomieverordnung.​

Die wichtigsten Änderungen durch die Omnibus-Initiative

Im Kern zielen die Änderungsvorschläge des ersten Omnibus-Pakets darauf ab, den Anwendungsbereich der CSRD deutlich einzugrenzen: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme ab 25 Millionen Euro berichtspflichtig sein. Rund 80 Prozent der bislang erfassten Unternehmen würden damit aus der Berichtspflicht entfallen. Die EU folgt damit ihrem erklärten Ziel, die ESG-Regulierung stärker an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen auszurichten. Am 3. April 2025 stimmte das Europäische Parlament zudem der Verschiebung zentraler Fristen zu (der sog. „Stop-the-Clock“-Richtlinie, RL (EU) 2025/794). Unternehmen der „Welle 2“ und „Welle 3“ erhalten jeweils zwei Jahre Aufschub: Große Unternehmen müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2027 berichten, kapitalmarktorientierte KMU ab 2028. Auch bei der CSDDD wurde die Frist angepasst. Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 1,5 Milliarden Euro müssen ihre Sorgfaltspflichten nun erst ab 2028 umsetzen.

Weitere Erleichterungen betreffen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Die Einführung sektorspezifischer Standards soll gestrichen, das bestehende Set auf Relevanz geprüft und stärker auf wesentliche, quantitative Angaben fokussiert werden. Der ursprünglich vorgesehene Übergang zur Prüfung mit hinreichender Sicherheit entfällt – statt einer Ausweitung der Prüfungspflichten will die EU-Kommission bis 2026 lediglich flexible Leitlinien vorlegen.

Der VSME – ein freiwilliger Standard für KMU

Für Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die verpflichtenden Regelungen der CSRD fallen, wird ein freiwilliger Berichtsstandard als pragmatische Alternative entwickelt. Dieser soll auf dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium sized enterprises (VSME) basieren. Der von der European Financial Reporting Advisory Group entwickelte Standard soll es Unternehmen ermöglichen strukturierte, verhältnismäßige Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.

Der VSME folgt einem modularen Aufbau und ist bewusst schlank gehalten, um den Aufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Gleichzeitig begrenzt er die Informationen, die große Unternehmen – etwa entlang der Lieferkette – von kleineren Geschäftspartnern abfragen dürfen („Value Chain Cap“). Damit trägt der VSME dem Umstand Rechnung, dass ESG-Daten in vielen Branchen zunehmend Voraussetzung für die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen sind.

Obwohl der Standard formal freiwillig bleibt, dürfte er in der Praxis schnell an Bedeutung gewinnen. Investoren, Banken und größere Kunden verlangen auch weiterhin belastbare ESG-Informationen – unabhängig davon, ob eine gesetzliche Berichtspflicht besteht oder nicht.

​Ausblick: Was Entscheider jetzt tun sollten

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen künftig noch der Berichtspflicht unterliegt, bleibt „Nachhaltigkeit“ ein zentrales strategisches Thema. Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig bleiben, sollten die gewonnene Zeit nutzen, um interne Reportingprozesse aufzubauen und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse methodisch fundiert umzusetzen. Auch Unternehmen, die künftig nicht mehr der CSRD-Berichtspflicht unterliegen, sollten freiwillige Berichtsmöglichkeiten in Betracht ziehen. Der VSME-Standard bietet hier eine praktikable Lösung, um sich auf künftige Marktanforderungen vorzubereiten und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Die geplanten Änderungen schaffen kurzfristig Entlastungen, ändern aber nichts an der strategischen Relevanz von ESG-Themen. Wer Nachhaltigkeit frühzeitig in die Unternehmensstrategie integriert, wird langfristig resilienter und erfolgreicher agieren können.​


Ausgabe Juli / August 2025: Wegweisende Entscheidungen

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