Thailand: Steueramnestie und reduzierte Steuersätze für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)

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​Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 gewährt die thailändische Regierung mit einem Royal Decree kleinen und mittelgroßen Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von bis zu 500 Millionen Baht eine Befreiung von Steuerprüfungen für die vergangenen Geschäftsjahre, wenn diese sich in einem speziellen Programm registrieren.

 

Derzeit gibt es eine große Zahl kleinerer und mittelständischer Firmen, die keine oder nur unzureichende Steuererklärungen abgeben. Mit der Regelung – häufig ein wenig missverständlich als „Steueramnestie” bezeichnet – beabsichtigt die thailändische Regierung mehr der betreffenden Unternehmen korrekt in das Steuersystem einzugliedern. Ziel ist die Schaffung einer stabileren Steuerzahlerbasis und dadurch mehr Steuereinnahmen zu generieren.

 

Der Regelung nach können Firmen, gegen die keine aktuellen Steueruntersuchungen laufen, sich für eine Befreiung von Steuerprüfungen auf Körperschaftsteuer (CIT), Mehrwertsteuer (VAT), spezifischer Gewerbesteuer, Quellensteuer und Stempelsteuer für die zurückliegenden Geschäftsjahre registrieren. Dadurch können sie dem Risiko rückwirkender Steuerprüfungen und Strafen entgehen, jedoch unter der Bedingung künftig ihren Steuermeldepflichten vollumfänglich und korrekt nachzukommen.

 

Unternehmen, die in der Vergangenheit gefälschte Steuerbelege ausgestellt oder verwendet haben, sind von den Privilegien ausgenommen. Ferner bleibt eine Steuerprüfung in jedem Fall für die (sowie die jeweils unmittelbar vorhergehenden) Perioden möglich, für die ein Antrag auf eine Steuererstattung gestellt wird.

 

Das Programm kann prinzipiell ebenfalls für all die Unternehmen interessant sein, die sich generell bereits an alle steuerlichen Vorgaben halten, ggf. aber steuerliche Risiken aus der Vergangenheit – bspw. aus Unternehmensübernahmen oder nach Wechseln im Management – vermeiden möchten.

 

Trotz der mit der Registrierung für das Programm offensichtlich verbundenen Vorteile sollte ein solcher Schritt genauestens überdacht werden:

 

Auch wenn vergangene Geschäftsperioden von Untersuchungen ab dem Zeitpunkt der Registrierung ausgeschlossen sind, könnten registrierte Betriebe in der Zukunft besonders in den Fokus der Finanzbehörden rücken. Außerdem führt jeglicher Verstoß gegen eine der Bedingungen zum sofortigen und rückwirkenden Verlust der Prüfungsbefreiung. Aktuell ist noch nicht geklärt, wie kleinere Unregelmäßigkeiten, bspw. durch Fehler beim Einreichen von Steuermeldungen, bewertet werden.

 

Die Registrierung für das Programm ist ab sofort und nur bis zum 15. März 2016 auf der Webseite des Thai Revenue Department möglich.

 

Im Zusammenhang mit dem obigen Programm hat die Regierung zudem neue reduzierte Steuersätze für Firmen beschlossen, die sich für das Steueramnestieprogramm registrieren und bestimmte weitere Bedingungen erfüllen. KMU mit einem registrierten Kapital von weniger als 5 Millionen Baht und einem jährlichen Umsatz von weniger als 30 Millionen Baht können davon profitieren. Für sie gelten eine vollständige Befreiung von der Körperschaftsteuer für das Jahr 2016 und ein reduzierter Satz von nur 10 Prozent auf ein Einkommen von 300.000 oder mehr Baht für das Jahr 2017. Der aktuelle Steuersatz für Betriebe dieser Art liegt bei 15 Prozent für Einkommen zwischen 300.000 Baht bis 3.000.000 Baht und bei 20 Prozent für Einkommen von über 3.000.000 Baht.

 

Zusätzlich ist zu beachten, dass eine temporäre Steuersenkung auf 10 Prozent für alle KMU – unabhängig von der Registrierung am Steueramnestieprogramm – für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre, beginnend mit oder in 2016, nach wie vor im Raum steht und somit möglicherweise auch ohne die Registrierung in dem Programm genutzt werden kann. Die reguläre Körperschaftsteuerrate beträgt aktuell 20 Prozent.

 

zuletzt aktualisiert am 26.02.2016

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