Gesetzesänderung mit Folgen – Das spanische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

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Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. September 2014 (Rechtssache C-127 / 12) wurde das spanische Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in seiner derzeitigen Fassung für europarechtswidrig erklärt. Hintergrund ist die Ungleichbehandlung von in Spanien Ansässigen und Gebietsfremden. Mit der Anpassung des spanischen Rechts ist zu erwarten, dass die Besteuerung von nicht in Spanien ansässigen Personen erheblich niedriger ausfallen wird. Ggf. ist sogar die Erstattung von in der Vergangenheit zu viel entrichteten Beträgen möglich.
 
Bisher findet auf in Spanien ansässige Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflichtige das regionale Recht Anwendung – in Summe 17 unterschiedliche Gesetze. 
 
Für Ausländer mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Vermögen in Spanien gilt dagegen das nationale Recht. 
 
Der wesentliche Unterschied: Im regionalen  Recht sind Freibeträge von bis zu 99 Prozent vorgesehen. Somit wird der „rein spanische Erbfall” i. d. R. kaum mit Erbschaftsteuer belastet. Der Deutsche, der bspw. seinen Lebensabend überwiegend in Spanien verbringt, ohne in Deutschland sämtliche Zelte abzubrechen, oder aber lediglich über eine Ferienimmobilie in Spanien verfügt, wird dagegen bei einem Erbfall erheblich zur Kasse gebeten. 
 
Diese Ungleichbehandlung hat der EuGH nun als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit erklärt und die spanische Regierung zu einer Änderung des geltenden Rechts aufgefordert. 
 

Folgen der Gesetzesänderung

In der derzeit diskutierten spanischen Steuer- reform ist eine Anpassung des spanischen Rechts an das Gemeinschaftsrecht  vorgesehen. Im Ergebnis werden künftig auch Gebietsfremde in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen des regionalen Rechts kommen. Die Verabschiedung der Steuerreform ist noch vor Ende des Jahres geplant. Darüber hinaus hat das Urteil rückwirkende Kraft, weshalb für vergangene Fälle grundsätzlich ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge zuzüglich der entsprechenden Verzugszinsen besteht. Fraglich ist jedoch, inwieweit sich dieser Anspruch gegenüber der spanischen Regierung tatsächlich durchsetzen lässt. 
 

Fallbeispiel

Eine in Deutschland ansässige Person hinterlässt ihrem erwachsenen 21-jährigen Kind, das ebenfalls in Deutschland lebt, eine Immobilie, deren Wert sich auf 3,5 Mio. Euro beläuft. Diese Immobilie befindet sich in Fall 1 in Madrid, in Fall 2 in Katalonien und in Fall 3 auf den Balearen. 
 
Das Beispiel in der Tabelle zeigt die erhebliche Reduzierung der Steuerlast der nicht ansässigen Erbschaft- und Schenkungsteuerpflichtigen durch Anwendung des regionalen Rechts. Darüber hinaus wird die steuerliche Belastung künftig stark von der Region abhängen, in der das Vermögen liegt oder der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Denn die 17 regionalen Gesetze sehen unterschiedliche Begünstigungen vor. 
  
 (zum Vergrößern anklicken)
 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Änderung des spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts eine erhebliche Steuerentlastung für Nichtansässige mit sich bringt. Nichtsdestotrotz sollten die steuerlichen Konsequenzen vor einem Wegzug nach Spanien oder dem Erwerb einer spanischen Immobilie, insbesondere auch vor dem Hintergrund der unterschiedlichen regionalen Regelungen, analysiert werden.

Kontakt

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Ignacio del Val

Attorney at Law (Spanien)

Partner, Leiter Steuerrecht Spanien

+34 915 3599 77

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