Arbeitszeit im Homeoffice – Facettenreich und nicht zu vernachlässigen

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veröffentlicht am 9. Februar 2021 / Lesedauer ca. 2 Minuten
 

Arbeiten im Homeoffice ist heutzutage besonders wegen der Corona-Pandemie für viele ein Dauerthema. Nicht selten werden für Arbeitnehmer im Homeoffice die arbeitszeitrechtlichen Grenzen fließend. Es kommt immer wieder vor, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber flexibel gehandhabt werden. Das kann zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz oder gegen betriebliche Regelungen/Vereinbarungen zur Arbeitszeit führen. Arbeitsrechtliche Sanktionsmaßnahmen und Streitigkeiten sind die Folge.

   

    

Für die Arbeit im Homeoffice gilt auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wonach die tägliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich nicht überschritten werden darf. Auch die im ArbZG vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeit nach Beendigung der Arbeit sind einzuhalten. Sehen Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag speziellere Regelungen vor, müssen sie auch im Homeoffice beachtet werden. Nichts anderes gilt, wenn der Arbeitgeber Arbeits- und Pausenzeiten durch Direktionsrechtsausübung festgelegt hat.
 

Eine besondere Frage ist, von wem und wie die Arbeitszeit erfasst werden muss. Ist betrieblich eine umfassende Zeiterfassung für die gesamte Arbeitszeit vorgesehen, muss sich auch im Homeoffice daran gehalten werden. Das ArbZG sieht derzeit nur vor, dass der Arbeitgeber die über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen hat. Jedoch verfügt er über die Möglichkeit, diese Pflicht an die Arbeitnehmer zu delegieren. Das ist v.a. dann ein probates Mittel, wenn zwar betrieblich vorhandene, allerdings nur vor Ort im Betrieb nutzbare Systeme bestehen. Zudem ergeben sich manchmal Probleme aus von einem Ortsbezug unabhängigen elektronischen Systemen, wenn sie bestimmte technische Voraussetzungen erfordern, die z.B. private Rechner nicht erfüllen. Kann jedoch auf betriebliche Systeme im Homeoffice zugegriffen werden, sind sie vom jeweiligen Arbeitnehmer zu nutzen.
 

Auch aus Arbeitsschutzgesichtspunkten ist es wichtig, Arbeitszeit zu erfassen und die Regeln einzuhalten. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorge- und Überwachungsfunktion. Er muss im Sinne des Gesundheitsschutzes sicherstellen, dass die Arbeitnehmer arbeitszeitgesetzliche Beschränkungen beachten. Vermehrt wird von Arbeitgebern deswegen auf elektronischem Weg versucht, Arbeitsmöglichkeiten auf bestimmte Zeiten zu begrenzen. Das bietet sich im Homeoffice an, da die Arbeit durch überwiegende Tätigkeit am Computer unter Nutzung des Internets erfolgt. So können z.B. Cloud-Lösungen oder betriebliche E-Mail-Accounts nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen zur Nutzung zugänglich gemacht werden. Gerade wenn verstärkt am PC gearbeitet wird, empfiehlt es sich im Arbeitsschutz, bisherige Pausenregelungen zu überdenken. So wird bei durchgehender Bildschirm-Arbeit aus gesundheitlichen Gründen empfohlen, nach jeder Stunde Arbeitszeit eine kurze Pause einzulegen.
 
Homeoffice wird von Mitarbeitern oft geschätzt, da Arbeitsleben und Familie besser in Einklang zu bringen sind. Die helfende Hand für den Partner bei der Kinderbetreuung oder für die Kinder beim Homeschooling müssen nicht gleich zu einem Arbeitszeitverstoß führen, wenn der Arbeitgeber Flexibilität einräumt. Wenn nicht schon flexible Arbeitszeitmodelle, z.B. Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit, bestehen, tuen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut daran, sich vor einer Homeoffice-Tätigkeit abzustimmen, inwieweit feste Arbeitszeiten / Erreichbarkeiten auch im Homeoffice gelten sollen. Existiert ein Betriebsrat, ist er der richtige Ansprech­partner, wenn eine Lösung für mehrere / alle Mitarbeiter gefunden werden soll. Die Gestaltungsmöglichkeiten hängen dabei stark von den jeweiligen Tätigkeiten und betrieblichen Bedürfnissen ab.
 
Im Homeoffice müssen bestehende arbeitszeitliche Regelungen überdacht und ggfs. neu gefasst werden. Das sollte im Vorfeld in Rücksprache mit dem Mitarbeiter oder Betriebsrat erfolgen. Arbeiten im Homeoffice, v.a. in Kombination mit flexiblen Arbeitszeiten, bedeutet für viele Mitarbeiter einen Gewinn von Freiheit. Das schlägt sich oft in Zufriedenheit und der Motivation nieder, verlangt aber auch in arbeitszeitlicher Hinsicht Disziplin und Verantwortungsbewusstsein. Das gelingt am besten, wenn die Vertrauensbeziehung stark ist, sodass Überwachungsmöglichkeiten mit Blick auf die Arbeitszeit redundant sind. Arbeitgeber sollten arbeitszeitrecht­lichen Pflichten bei Arbeit im Homeoffice stets im Blick haben und sie durch Vereinbarungen mit den Mitarbeitern oder dem Betriebsrat im Vorfeld absichern.

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