Praxisgruppe Arbeitsrecht

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HR:LAW – Arbeitsrecht und Human Resources Management („HRM“) spielen eine wichtige Rolle in der ganzheitlichen Beratung von Wirtschaftsunternehmen. In allen arbeitsrechtlichen Fragen sind unsere Experten bei Rödl & Partner die richtigen Ansprechpartner für Sie.​​​​​
 
Praxisgruppe Arbeitsrecht 

Beratungs​​ansatz – unse​​re Philo​​sophie 
Die Arbeitswelt von heute ist im ständigen Wandel. Neben den „klassischen“ arbeitsrechtlichen Beratungsfeldern gewinnen neue, flexible Arbeitsmodelle (mobiles Arbeiten, Workation, hybrides Arbeiten), die Rekrutierung und Integration ausländischer Fachkräfte sowie Nachhaltigkeit der Arbeit und des Arbeitsumfelds zunehmend an Bedeutung. Zudem verändert sich die Arbeitsweise mit der digitalen Transformation u​nd ​dem Einsatz neuer Technologien, einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI), grundlegend. 
  
Angesichts dessen erfordert es unseres Erachtens nach flexiblen und innovativen Ansätzen, die über das klassische Arbeitsrecht hinausgehen, um die Bedürfnisse moderner Unternehmen und Organisationen umfassend abzubilden. Statt standardisierter Hilfen ist unsere Philosophie, maßgeschneiderte, an die Bedürfnisse unserer individuellen Mandanten angepasste Lösungen anzubieten. Dabei setzen wir auf eine Kombination aus arbeits- & sozialversicherungsrechtlicher Expertise sowie Komponenten des HRM. Wir arbeiten daher unter dem Leitsatz 
 

HR:LAW – Mehr a​​l​​s nur Arbeitsrecht! 

Unsere Beratung​sleist​​ungen auf einen Blick 

Wir unterstützen Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen in sämtlichen Fragestellungen des Individualarbeits-, Kollektivarbeitsrechts-, und Sozialversicherungsrechts. Unser Portfolio reicht dabei von der Beratung und Vertretung bei Tarifverhandlungen, Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern wie Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen, sowie bei der Projektarbeit im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen – auch im Zusammenhang mit Insolvenzen – über die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung, die Beratung bei Fragen der betrieblichen Altersver­sorgung, des Beschäftigtendatenschutzes und des Arbeitsstrafrechts​ bis hin zur Vertretung in komplexen Gerichts- und Einigungsstellenverfahren. Dabei bieten wir in enger Zusammenarbeit mit den Kollegen unserer Niederlassungen weltweit auch umfassende Dienstleistungen im Bereich des internationalen Arbeitsrechts​ an. 
  
Zusätzlich bieten wir unseren Mandanten in Kombination zu den klassischen arbeitsrechtlichen Beratungsleistungen je nach Bedarf auch Leistungen aus dem Bereich der HR Services und des Green HR​M an, wie z.B. HR Forensic Services, HR-Strukturberatung, Führungskräfteberatung, sowie Schulungen und Workshops.  ​  

Kontakt

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Dr. Christoph Kurzböck, LL.M. (Lyon)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Kaspar B. Renfordt

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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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