Neues Einkommensteuergesetz in China – Erste Erfahrung seit der Reform im Jahr 2019

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veröffentlicht am 9. Juni 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten
 

Die Einkommensteuerreform (Individual Income Tax, kurz: IIT) in China wurde bereits im Jahr 2019 eingeleitet und die neuen Gesetze befinden sich mittlerweile seit über einem Jahr in Kraft. In der Praxis sehen sich ausländische Arbeitgeber und deren Expatriates in China jedoch etlichen Herausforderungen gegenüber. Die wichtigsten Aspekte, die es zu beachten gilt, sind u.a. die Steueransässigkeit, das Self-Reporting und nicht zuletzt der Drang, die Digitalisierung auch in den Steuerbehörden weiter voranzutreiben.

  

  

Nach dem IIT-Gesetz werden ausländische Expatriates, die nicht in China ansässig sind, als Steueransässige betrachtet, wenn sie sich mindestens 183 Tage pro Kalenderjahr in China aufhalten. Ausländische Expatriates mit weniger als 183 Tagen Aufenthalt werden als Nicht-Steueransässige eingestuft. Da Steueransässige und Nicht-Steueransässige bei ihren Einkünften aus Löhnen und Gehältern unterschiedlichen Berechnungsmethoden unterliegen, ist es wichtig, bereits zu Jahresbeginn eine Schätzung der Aufenthaltstage in China vorzunehmen, um die passende Berechnungsmethode festzulegen.

 
Im Nachhinein bleibt es grundsätzlich möglich, die Berechnungsmethode zu korrigieren und die Einstufung zu ändern, jedoch kann die Korrektur sehr zeitaufwendig sein. Wird ein Expatriate während der monatlichen IIT-Erklärung als Nicht-Steueransässiger behandelt und ändert sich der Status aber zum Jahresende in den eines Steueransässigen, darf der Steuerzahler die Berechnung und Erklärung der IIT durch die Jahressteuererklärung korrigieren, die für alle Steueransässigen gilt. Ein solches Verfahren wird empfohlen, sofern der Expatriate über ein gültiges privates Bankkonto in China verfügt. Ist das nicht der Fall, können Probleme bei der rückwirkenden Steuerabrechnung oder -erstattung auftreten. Insbesondere dann, wenn eine Rückerstattung zu erwarten ist  –  denn sie kann nur auf ein Bankkonto in China überwiesen werden. Die Angabe eines Bankkontos eines Dritten ist unzulässig und wird von den Steuerbehörden in China nicht akzeptiert.

 
Wird ein Expatriate während der monatlichen IIT-Erklärung als Steueransässiger behandelt und ändert sich der Status zum Jahresende in den eines Nicht-Steueransässigen, kann das Korrekturverfahren weitaus komplizierter werden, da für die Jahressteuererklärung Nicht-Steueransässiger kein standardisiertes Verfahren existiert. Die Praxis zeigt, dass die Korrektur für diese Konstellation nur von Monat zu Monat vorgenommen werden kann und ggf. Säumniszuschläge ausgelöst werden, sofern rückwirkende IIT-Zahlungen zu leisten sind.

 

Self-Reporting-Verfahren

Erhält ein Expatriate direkte Lohn- und / oder Gehaltszahlungen von einem ausländischen Unternehmen, kann der betroffene Expatriate die chinesische Einkommensteuererklärung i. d. R. über das Self-Reporting-Verfahren vornehmen. Die praktische Erfahrung zeigt, dass das bedeutend bequemer und flexibler für den Steuerzahler ist als die herkömmliche Methode. So können z. B. in bestimmten Bezirken Shanghais Nicht-Steueransässige ihre monatliche Steuererklärung für Einkünfte aus Löhnen und Gehältern jederzeit vor dem 30. Juni des Folgejahres ohne Säumniszuschlag einreichen, sofern es keinen Withholding-Agenten in China gibt. Auch rückwirkende Korrekturen können reibungslos vorgenommen werden. 

 
Mit Blick auf die gesetzliche Grundlage ist die rechtzeitige Abgabe der Einkommensteuererklärung angezeigt, sobald die Steuerzahlungspflicht in China entsteht, wenngleich sich in der Praxis andeutet, dass sich das Self-Reporting bei der Frist als toleranter erweist.


Erste Jahressteuererklärung nach der IIT-Reform

Die erste Jahressteuererklärung mit dem neuen IIT-Gesetz findet von April bis Juni 2020 statt. Obwohl das Gesetz explizite Richtlinien zur Durchführung der jährlichen Steuererklärung vorsieht, bspw. das Einreichen entsprechender Formulare bei der örtlichen Steuerbehörde, zeigen sich die Steuerbehörden aktuell sehr zurückhaltend bei der physischen Annahme und fordern verstärkt die digitale Abgabe der Steuererklärung, entweder direkt online oder via App über das Smartphone. Für ausländische Expatriates ist die digitale Abgabe jedoch problembehaftet, da das Online-System lediglich Richtlinien und Anweisungen in chinesischer Sprache anbietet. Im Gegensatz zu chinesischen Staatsbürgern, die sich im Online-System durch Eingabe ihrer ID-Nummer registrieren können, müssen sich ausländische Expatriates mit ihrem Originalpass vor Ort bei der Steuerbehörde registrieren, bevor sie Zugang zum Online-System erhalten können.

 Bitte beachten Sie:

  • ​Zu Jahresbeginn müssen die Aufenthaltstage so gut wie möglich geschätzt werden.
  • Anhand der Schätzung ist die IIT-Berechnungsmethode festzulegen.
  • Nutzen Sie das Self-Reporting, sobald die Steuermeldepflicht entsteht.
  • Self-Reporting ist nicht anwendbar, wenn ein Withholding-Agent in China existiert.
  • Die Jahressteuerklärung 2019 ist anhand der neuen Gesetze  –  idealerweise online  –  vorzunehmen.
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